Neues Serviceangebot zur Unterstützung bei der Fachkräftezuwanderung

Leistungsspektrum Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

Mit dem zum 01. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden zahlreiche Neuregelungen auf den Weg gebracht, die die Anwerbung ausländischer Fachkräfte erleichtern. Unter anderem wurde die Option für ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ (§ 81a Aufenthaltsgesetz) geschaffen, das verkürzte Fristen bei der Visaerteilung garantiert.

In Bayern steht die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) jetzt als zusätzliche und zentrale Ansprechpartnerin für Arbeitgeber im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Verfügung und nimmt die Aufgaben einer zentralen Ausländerbehörde wahr.

Die Arbeitgeber in Bayern haben aber auch weiterhin die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen.

Leistungsspektrum Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

Die ZSEF fungiert als zentraler Verfahrensmittler und Ansprechpartner im beschleunigten Verfahren. Arbeitgeber können in Vollmacht der ausländischen Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren über die ZSEF beantragen und so die Dauer des Verfahrens bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen. Bevor eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird, berät die ZSEF die Arbeitgeber und klärt, ob eine Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Zentrale Stelle sachgerecht ist.

Darüber hinaus nimmt die ZSEF Aufgaben wahr, bei denen ein zentraler Ansprechpartner oder eine Koordinierung und Bündelung von Wissen und Erfahrungen für die Arbeitgeber und örtlichen Ausländerbehörden einen Mehrwert bietet. So agiert die ZSEF als zentraler Ansprechpartner in Bereichen, in denen eine Vielzahl von vergleichbaren Fallgestaltungen zu erwarten ist und sich beispielsweise Rahmenvereinbarungen als Grundlage einer Zusammenarbeit anbieten.

Zudem unterstützt sie die örtlichen Ausländerbehörden durch die Erarbeitung von Rahmenbedingungen/Mustervereinbarungen mit Arbeitgebern, Interessenverbänden, Arbeitsverwaltung und Anderen um effizientere Verfahrensabläufe zu ermöglichen.

Kontakt zur Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

Hier gelangen Sie zu der Webseite der ZSEF . Zudem erreichen Sie die ZSEF über die Hotline +49 (0)911 2352-211 sowie per Mail über fachkraefteeinwanderung@reg-mfr.bayern.de