Minijobs: Heraufsetzung der Verdienstgrenze steht auf der politischen Agenda

Die Forderung des DEHOGA nach einer Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze bekommt immer mehr Befürworter.

Fünf Jahre 450-Euro-Jobs. Zeit, dass sich etwas bewegt. Und das tut es jetzt. Die Forderung des DEHOGA nach einer Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze bekommt immer mehr Befürworter. Die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag zur Heraufsetzung der Verdienstgrenze im Bundesrat gestellt. Ähnlich, wenn auch mit anderer Methodik für die Berechnung, die FDP-Fraktion im Bundestag. „Seit mehr als fünf Jahren wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 Euro nicht mehr angepasst», sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die bisher starren Verdienstgrenzen sollten ab dem 1. Januar 2019 dynamisiert werden. „Davon profitieren Menschen in diversen Lebenslagen“, erläuterte Kober, „insbesondere in Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk, Alleinerziehende, Grundsicherungsbezieher, Studenten oder Menschen, die neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Job etwas dazuverdienen wollen“.

Die Argumentation greift die Position des DEHOGA auf. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick hatte zuletzt Anfang dieser Woche auf dem Forum Systemgastronomie die Heraufsetzung der Verdienstgrenze „als überfällig“ bezeichnet. Die 450-Euro-Verdienstgrenze, bis zu der Minijobber mit einer Pauschalabgabe von 30 Prozent beschäftigt werden dürfen, ist seit Anfang 2013 unverändert. Mit jeder Mindestlohnerhöhung, die nächste steht am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro an, reduzieren sich die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf. Damit einhergehend hat der Mitarbeiter real, unter Berücksichtigung steigender Preise, auch weniger Geld in der Tasche. Eine schleichende Entwertung der Minijobs. Den Betrieben wiederum fehlen die geleisteten Arbeitsstunden und sie können sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen. Dieser Entwicklung muss entgegen gewirkt werden.

Der DEHOGA schlägt die Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze in Form einer automatischen Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns nebst kaufmännischer Rundung vor. Damit würden nicht, wie teilweise behauptet wird, Minijobs ausgeweitet. Sondern es wird lediglich die weitere Aushöhlung und Entwertung der Minijobs gestoppt.

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