Kündigungsschutzprozess - ACCONSIS informiert!

Hat der Arbeitnehmer eine Auskunftspflicht hinsichtlich Jobangeboten während eines Kündigungsschutzprozesses?

Ein Kündigungsschutzprozess des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber geht immer einher mit einem hohen Kostenrisiko für den Arbeitgeber.

Stellt sich nämlich am Ende eines oft langwierigen Verfahrens heraus, dass die Kündigung unwirksam war, ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet. 

Was aber viel schwerer wiegt, der Arbeitgeber muss für die gesamte Zeit seit dem vermeintlichen Ende die vertraglich geschuldete Vergütung, den sogenannten Annahmeverzugslohn, nachzahlen.

Wie verhält sich aber die Sachlage, wenn der Arbeitnehmer während der Klage Jobangebote erhalten hat?

Hat der Arbeitnehmer eine Auskunftspflicht darüber, welche Jobangebote er während des Prozesses erhalten hat?

ACCONSIS hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: