Kassenführung

Zur Kassenführung stellen wir Ihnen eine Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zur Verfügung.

Eine ordnungsmäßige Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Betriebe von zentraler Bedeutung. Werden die Kassenaufzeichnungen im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung als nicht ordnungsmäßig eingeordnet, drohen gravie-rende Steuernachzahlungen. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digita-len Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforde-rungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind.

Die Umsetzung dieser Neuregelungen in der Praxis stellt die Anwender vor große Heraus-forderungen. Dies liegt u. a. daran, dass ergänzend zum Gesetz eine Vielzahl von weiteren Regelungen (z. B. Kassensicherungsverordnung, Technische Richtlinien, Anwendungser-lasse zu § 146, § 146a und § 146b AO) existieren, die beachtet werden müssen.

Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und soll einen Überblick darüber geben, welche Anforderungen die o. g. Neuregelungen beinhalten und wie die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erstellten digitalen Grundaufzeichnun-gen zukünftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen nachträgliche Manipulationen abzusichern sind. Ergänzt werden die Ausführungen durch Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis.

Die Handreichung finden Sie nachstehend: