Informationen zu No-Shows

Aktualisiertes DEHOGA-Merkblatt zu No-Shows in der Gastronomie (Stand: September 2019).

Jeder Gastronom kennt folgende Situation: Ein Gast reserviert für sich bzw. für mehrere Personen einen Tisch, der Gast oder die Gruppe erscheint jedoch zum vereinbarten Termin nicht (oder in geringerer Anzahl), ohne (rechtzeitig) abzusagen („No-Show“). Zu diesem Thema hat der DEHOGA für Sie ein Merkblatt mit praktischen Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen erstellt und nun auch noch einmal aktualisiert, damit Sie auf No-Shows angemessen reagieren und somit finanziellen Schaden vermeiden oder reduzieren können.

Aktualisiert wurden sowohl die Empfehlungen als auch die Muster-AGB bzgl. der Geltendmachung der Stornierungsgebühren – hier müssen bei Absicherung der Stornierungsgebühren per Kreditkarte seit 14. September 2019 die neuen Regelungen zur sogenannten „starken Kundenauthentifizierung“ beachtet werden. Auch wenn ein temporärer Aufschub der neuen Regelungen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gewährt wurde, sollten sich Restaurantbetreiber, sofern mit Stornierungsgebühren gearbeitet wird, schnellstmöglich an die neuen Vorgaben anpassen, um im Falle einer No-Show Situation die vereinbarten Stornierungsgebühren auch in Zukunft tatsächlich geltend machen zu können.

Das unten beigefügte Merkblatt, klärt über den rechtlichen Hintergrund hinsichtlich No-Shows auf und zeigt Möglichkeiten auf, mit diesen Situationen umzugehen.