Hotelmeldepflicht wird vereinfacht

Die Verabschiedung des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes bringt Unternehmern Entlastung.

Der Bundestag hat am Freitag das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass Daten unter bestimmten Umständen künftig auch digital – und nicht wie bisher ausschließlich in Papierform – erhoben und gespeichert werden können. Die Umstände sind dann gegeben, wenn bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Hotel eine ohnehin notwendige starke Kundenauthentifizierung durchgeführt wird.

Gäste müssen also nicht mehr jedes Mal eine eigenhändige Unterschrift leisten und für den Hotelier bedeutet es einen direkten Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch die Umwelt profitiert, da derzeit jährlich rund 150 Millionen Meldescheine produziert, transportiert, eingelagert und anschließend vernichtet werden müssen.

Weitere Entlastungen des BEG III sind die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung sowie bei der Archivierung von Steuerunterlagen.