Glücksspiel: Kontrollpflicht der Gastronomen verhindern

Einführung eines zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glückspielsucht.

Im Rahmen des Entwurfs des Glückspielneuregulierungsstaatsvertrages soll zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glückspielsucht ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem eingeführt werden. Die geplanten Regelungen sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf auch für Gaststätten (Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe) gelten. Dies würde bedeuten, dass wenn jemand beispielsweise in einer Kneipe am Spielautomaten spielen will, der Gastwirt zunächst dessen Personalien kontrollieren und dann online nachsehen müsste, ob er oder sie in besagter Sperrdatei aufgeführt ist. Sollte dem so sein, darf er ihn nicht am Spielautomaten spielen lassen. Wie das in der Praxis funktionieren soll, wissen wir wirklich nicht. Gastwirte sind Gastgeber, keine Sicherheitsbeamte!

Hintergrund für die Neuregelung ist, dass die Online-Spiele (Online-Poker, Online-Casino etc.) legalisiert werden sollen. Über die Sperrdatei soll ein wirksamer Spielerschutz für ebendiese Online-Spiele sowie Spielhallen und -kasinos eingeführt werden. Dies auch auf Gaststätten anzuwenden, ist aus Sicht des DEHOGA völlig unverhältnismäßig. In den Gaststätten spielen überwiegend Stammgäste, und das Spielen findet im Übrigen unter dem Beisein eines verantwortungsvollen Wirtes und der anderen Gäste - also faktisch unter einer Art sozialer Kontrolle - statt. Das Spielen in den Gaststätten ist nicht annähernd vergleichbar mit dem Spielen in der Anonymität des Internets. Die geplanten Pflichten der Gastronomen in Sachen Sperrdatei sind rechtlich bedenklich und faktisch aufgrund der zahlreichen damit verbundenen Verpflichtungen nicht zu leisten. Diese Position hat der DEHOGA-Bundesverband auch in einer Stellungnahme zum Entwurf des Glückspielneuregulierungsstaatsvertrages formuliert und die Politik aufgefordert, Gastronomen und Hoteliers von dieser Pflicht zu entbinden.

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist geplant, dass nach der Verbändeanhörung der Staatsvertrag am 5. März von der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossen werden soll. Die Neuregelungen sollen dann am 1. Juli 2021 in Kraft treten.