Geförderte, zertifizierte Weiterbildung im Gastgewerbe

Online-Veranstaltung zum geförderten, modularen Weiterbildungsprogramm für das Gastgewerbe. Durch die Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung erhalten Sie weiterhin eine vollständige Erstattung (100%) der Sozialversicherungsbeiträge.

In einer gemeinsamen Online-Veranstaltung am 5. Mai von 11:00 - 12:30 Uhr, informieren der DEHOGA Bayern, die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirekiton Bayern, die bbw gGmbH und die Taskforce Fachkräftesicherung+ der vbw über das geförderte, modulare Weiterbildungsprogramm speziell für das Gastgewerbe und seine Mitarbeiter.

Wir stellen Ihnen ein modulares gastgewerbliches Qualifizierungskonzept vor, welches speziell für Sie als DEHOGA Bayern Mitgliedsunternehmen entwickelt und zertifiziert wurde.

Denn vor allem in Zeiten der Kurzarbeit können Sie diese Weiterbildung für Ihre Beschäftigten effizient einsetzen und von bis zu 100% geförderten Maßnahmen profitieren. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) wurde diese Möglichkeit neu geregelt. So können Unternehmen ab dem 1. Juli 2021 bis 31.12.2021 durch die Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung weiterhin eine vollständige Erstattung (100%) der Sozialversicherungsbeiträge erhalten.

Zudem leistet die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Ihrem Betrieb – auch nach Corona. Denn geeignete Qualifizierungsmaßnahmen im Unternehmen helfen, den Strukturwandel wie Digitalisierung mitzugestalten und den Beschäftigten das Rüstzeug für die Arbeitswelt der Zukunft anhand zu geben.

In der Online-Informationsveranstaltung zeigen wir detailliert und praxisnah auf, wie Sie diese Förderoptionen in Anspruch nehmen können. Für das modulare Qualifizierungskonzept wird beispielsweise ein Zuschuss zu den Lehrgangskosten gewährt, der abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent betragen kann.

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