Erstes zivilgerichtliches Urteil in Sachen „Topf Secret“

Mit Urteil vom 12. August 2021 hat das Landgericht Schweinfurt als erstes Zivilgericht über die Frage eines Löschungsanspruchs bezüglich veröffentlichten Hygienekontrollberichten auf der Plattform „Topf Secret“ entschieden.

Bisher bekannte Gerichtsverfahren in Sachen „Topf Secret“ wurden vor den Verwaltungsgerichten verhandelt.

Nach Auffassung des Landgerichts Schweinfurt hat das betroffene Unternehmen keinen Anspruch darauf, negative Kontrollberichte von der Online-Plattform „Topf Secret“ löschen zu lassen. Das „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ sowie das „Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit“ würden die „unternehmensbezogenen Interessen“ des Gewerbetreibenden überwiegen, heißt es in dem Urteil.

Hintergrund: Klägerin in diesem Verfahren ist eine Verbraucherin, die Kontrollberichte des betroffenen Cateringbetriebs bei der zuständigen Behörde angefordert, erhalten und auf „Topf Secret“ hochgeladen hatte und infolge dessen seitens des betroffenen Betriebs abgemahnt und zur Löschung der veröffentlichten Kontrollberichte aufgefordert wurde. Daraufhin erhob die Verbraucherin mit finanzieller Unterstützung seitens Foodwatch eine sogenannte negative Feststellungsklage beim Landgericht Schweinfurt. Das Landgericht hat der negativen Feststellungsklage der Verbraucherin stattgegeben und somit den zivilrechtlichen Löschungsanspruch des betroffenen Unternehmens verneint. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.
"Wie Sie wissen, hat sich der DEHOGA in der Vergangenheit klar gegen die Aktivitäten von Topf Secret positioniert und Klagen von Mitgliedern unterstützt. Topf Secret ist meines Erachtens rein populistisch motiviert und rechtlich weiterhin fragwürdig", so DEHOGA-Hautpgeschäftsführerin Ingrid Hartges.