Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen.

Zum 1. Januar 2019 erhöht er sich von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Das sieht eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch zugestimmt hat. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft Ende Juni gefasst hatte. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Die Lohnuntergrenze war bereits im Jahr 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden.