Energiepreispauschale: BMF veröffentlicht FAQs

Aus dem Steuerentlastungsgesetz haben sich zahlreiche Fragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Nunmehr gibt das BMF antworten.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern.

Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht.

Falls weitere – in den FAQs nicht beantwortete – Fragen aufkommen oder sich andere Unklarheiten ergeben sollten, dann können Sie uns diese gerne zusenden. Eventuelle Aktualisierungen der FAQ finden Sie auch auf der Webseite des BMF.