Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU)

Ab Juli 2022 elektronischer Datenaustausch obligatorisch

Die "Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV)" wurden nun finalisiert.

Der obligatorische Start des elektronischen Datenträgeraustausches der Arbeitsunfähigkeitsmeldung (DTA eAU) zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern ist der 1. Juli 2022. Die Pilotierung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2022.

Im Downloadbereich finden Sie die Grundsätze sowie die Verfahrenshinweise.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.gkv-datenaustausch.de