Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Bei GEMA und Co. sparen: Urheberrechte zu Vorzugspreisen


DEHOGA Bayern-Mitglieder profitieren von zahlreichen Rahmenverträgen mit den Verwertungsgesellschaften der Urheber. Urheberrechte sind für gastgewerbliche Betriebe immer ein Thema – gerade wenn es um Kostenersparnis geht. DEHOGA Bayern- Mitglieder können durch Rahmenverträge viel Geld sparen.

GEMA
Die Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die ihr übertragenen Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger.

Jede öffentliche Musikdarbietung (Live-Musik, Radio, CD-Player etc.) ist zuvor bei der GEMA anzumelden, außerdem sind Nutzungsgebühren an die GEMA zu entrichten. DEHOGA Bayern-Mitglieder erhalten bei ordnungsgemäßer Anmeldung einen Nachlass von 20 % auf die Netto-Gebühren. Ob dieser gewährt wurde, können Mitglieder auf ihrer Rechnung unter der Bezeichnung GSVT-NL (sog. Gesamtvertragsnachlass) überprüfen. Dort muss ein Nachlass angegeben sein.

Die GEMA bietet auf ihrer Website www.gema.de/musiknutzer auch einen Tarifrechner an, mit dem man durch wenige Klicks erfährt, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Gerade bei Einzelveranstaltungen sollten diese Kosten in der Kalkulation nicht vergessen werden.

Aufgrund entsprechender Verträge übernimmt die GEMA auch für folgende drei Verwertungsgesellschaften den Einzug der Gebühren bzw. das Inkasso.

  • GVL: Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten vertritt die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller www.gvl.de/
  • VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt die Rechte für jede persönliche Darbietung eines Sprachwerkes wahr. www.vgwort.de
  • VG Bild-Kunst /ZWF: Durch die ZWF werden die Rechte der Filmurheber und Filmhersteller vertreten. www.bildkunst.de

DEHOGA Bayern-Mitglieder erhalten auch bei diesen drei Gesellschaften bei ordnungsgemäßer Anmeldung einen Nachlass von 20 Prozent auf die Netto-Gebühren.

VG Media
Die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH vertritt die meisten privaten Fernseh- und Hörfunkveranstalter. www.vgmedia.de

DEHOGA Bayern-Mitglieder erhalten ebenfalls einen Nachlass von 20 Prozent. Gerade in Hotelbetrieben summieren sich aufgrund der Vielzahl der Zimmer mit den darin enthaltenen Fernsehern die Urheberrechtsgebühren für das Hotelfernsehen.

Gut wenn Mitglieder durch Nachlässe entsprechend sparen können, immerhin 5,26 Euro pro Zimmer und Jahr. Ersparnis durch die DEHOGA-Mitgliedschaft für Hotels:

 

  • 10-Zimmer-Hotel: 52,60 Euro pro Jahr
  • 30-Zimmer-Hotel: 157,80 Euro pro Jahr
  • 50-Zimmer-Hotel: 263,00 Euro pro Jahr
  • 100-Zimmer-Hotel: 526,00 Euro pro Jahr

 

Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder auch an ihre zuständige DEHOGA Bayern-Bezirksgeschäftsstelle wenden.