Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Biergärten und Terrassen - Außengastronomie droht verschärfter Gesundheitsschutz wegen Sonne

Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einem Vorschlag des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed) folgt, dann drohen für Arbeitgeber, die Service-Mitarbeiter in der Außengastronomie beschäftigen, demnächst erhöhte Anforderungen bzgl. des am Arbeitsplatz zu beachtenden Gesundheitsschutz.

Je nach Länge und Intensität der Sonneneinstrahlung, der die Mitarbeiter im Terrassengeschäft oder Biergarten im Einzelfall ausgesetzt sind, soll der Arbeitgeber zukünftig bestimmte, teils sehr weitreichende Vorsorgemaßnahmen durchführen müssen. Das ist in der betrieblichen Praxis nur schwer durchführbar, kompliziert bei der Gefährdungsbeurteilung und mit Aufwand und Kosten für die Betriebe verbunden.

Um den Erlass einer entsprechenden Verordnung zu verhindern, hat sich der DEHOGA daher an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt, im Detail die praktischen Schwierigkeiten für die Außengastronomie dargestellt und den Minister aufgefordert, den Verordnungsentwurf nicht in der vorgeschlagenen Form zu erlassen. Wir bleiben am Ball und halten sie auf dem Laufenden.