Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Tisch reserviert und abgesagt – Was nun, was tun? // Neues Merkblatt zum Thema „No-Shows in der Gastronomie“

Jeder Wirt kennt folgende Situation: Ein Gast reserviert für sich bzw. für mehrere Personen einen Tisch, der Gast oder die Gruppe erscheint jedoch zum vereinbarten Termin nicht (oder in geringerer Anzahl), ohne (rechtzeitig) abzusagen („No-Show“). Immer häufiger reservieren Gäste oder Gästegruppen auch Plätze in mehreren Restaurants, um sich kurzfristig für eines der Restaurants zu entscheiden. Dem betroffenen gastronomischen Betrieb kann dadurch eine nicht zu unterschätzende finanzielle Einbuße entstehen. Oft sind sich Gäste, die ohne Absage zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, nicht bewusst, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Auslastungsplanung eines Restaurants verbunden ist.

Zu diesem Thema hat der DEHOGA für Sie ein Merkblatt mit praktischen Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen erstellt, damit Sie auf No-Shows angemessen reagieren und somit finanziellen Schaden vermeiden oder reduzieren können. Das Merkblatt, welches wir als Anlage beigefügt haben, klärt über den rechtlichen Hintergrund hinsichtlich No-Shows auf und zeigt Möglichkeiten auf, mit diesen Situationen umzugehen. Als praktische Mustervorlagen finden Sie in den Anlagen zum Merkblatt:

  • Allgemeiner Gästehinweis zu No-Show
  • Muster-Stornierungsbedingungen für einfache Reservierungen inkl. Regelungen zu Stornierungsgebühren
  • Gästehinweis bei Verwendung von Stornierungsgebühren
  • Muster-Bankettvereinbarung für größere Veranstaltungen
  • Muster-AGB für Bankettveranstaltungen

Das Merkblatt "No-Shows in der Gastronomie" können sie bei Ihrer zuständigen Bezirksgeschäftsstelle anfordern.