Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Ordnungsgemäßer Verkauf von Getränken mit Ausschankmaß


Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht ist an unseren Verband herangetreten und hat mitgeteilt, dass Erfahrungen aus dem Eichvollzug gezeigt haben, dass der Verkauf von Getränken nicht immer ordnungsgemäß mit Ausschankmaßen erfolgt.

Das Landesamt hat daher im Zuge seiner Überwachung im Jahr 2018 stichprobenartig Kontrollen vorgenommen. Es wurden 82 gastronomische Betriebe (Restaurants, Imbisse, Cafés, Bäckereien) überprüft. In 18 Fällen war nachweisbar, dass ein Verkauf von Getränken ohne Verwendung von Ausschankmaßen erfolgte. In den übrigen Fällen erfolgte eine rechtskonforme Verwendung von Ausschankmaßen oder der Verkauf mit Maßbehältnissen und Beistellgläsern.

Das Landesamt hat uns gebeten; Sie über das auf dem Internetauftritt des Landesamtes hinterlegte Merkblatt zu informieren.

https://www.lmg.bayern.de/images/Fachinformationen/Fertigpackungen_Ausschankmasse/M_31_2019_Verwenden_von_Ausschankmassen.pdf