DataGuard informiert - EuGH stellt fest: Übliche Cookie-Banner gesetzwidrig

Die meisten Cookie-Banner sind nicht DSGVO-konform, urteilte das EuGH Anfang Oktober. Auch Hotels und Gaststätten müssen jetzt handeln, sonst drohen Strafen.

Seit Inkrafttreten der DSGVO tauchen sie überall auf: Cookie-Banner. Darin wird auf die Existenz von Cookies hingewiesen, doch der Webseitenbesucher muss den Cookies in den meisten Fällen nicht zustimmen. Oft genügt es, das Banner mit „OK“ zu bestätigen oder es lässt sich sogar einfach wegklicken.


So nicht, urteilt das EuGH

Diese Praxis ist unzulässig, urteilte das EuGH am 1. Oktober. Der Verwendung von Cookies muss aktiv zugestimmt werden, nur dann liegt eine Einwilligung vor und sie dürfen verwendet werden. Einfaches Wegklicken oder vorausgefüllte Häkchen sind nicht zulässig. Alle Werbe- und Tracking-Cookies sind von dem Urteil betroffen. Lediglich rein technische Cookies, die zum Betrieb der Webseite nötig sind, sind ausgenommen.


Mit DataGuard rechtlich immer auf der sicheren Seite

Für die meisten Hotels und Gaststätten bedeutet das erstmal viel Arbeit. Denn sie müssen ihre Cookie-Hinweise überarbeiten, sonst drohen nach dem Urteil empfindliche Strafen. Die Landesdatenschutzämter haben klare Vorgaben ausgesprochen, wie die Banner zukünftig aussehen sollten. Um diese Vorgaben zu erfüllen, steht Ihnen DataGuard zur Seite, Ihr Partner in Sachen Datenschutz.


DataGuard als starker Partner für Hotellerie und Gastronomie

DataGuard als Partner des DEHOGA Bayern unterstützt Gaststätten und Hotels bei der Umsetzung der DSGVO. Ein Expertenteam aus Juristen, Datenschützern und IT-Spezialisten entwickelt passgenaue Datenschutzkonzepte für Unternehmen jeder Größe. Durch seinen innovativen technologiebasierten Ansatz bietet der Datenschutz-Profi aus München optimale Leistung zu kostengünstigen Preisen.

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