Bundestag macht den Weg frei für Fachkräfteeinwanderung

Mit der Möglichkeit, dass auch Fachkräfte aus Drittstaaten, die nicht Akademiker oder Hochverdiener sind, künftig in der Hotellerie und Gastronomie beschäftigt werden dürfen, wird eine jahrzehntelange Forderung des DEHOGA erfüllt

Letzten Freitag ist das lang und intensiv diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Danach dürfen künftig auch beruflich gebildete Drittstaatler mit Arbeitsvertrag einwandern – nicht nur in Engpassberufen . Auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder andere Bürger der Europäischen Union für die Stelle in Frage kommen, soll verzichtet werden. Wer über eine ausländische Qualifikation verfügt, die der entsprechenden deutschen nicht ganz gleichwertig ist, erhält die Möglichkeit, mit Teilanerkennung beschäftigt und nachqualifiziert zu werden. Zudem können Fachkräfte sechs Monate zur Jobsuche nach Deutschland kommen, wenn sie eine anerkannte Qualifikation und ausreichende Deutschkenntnisse mitbringen und ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Das ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung in der Branche. Der DEHOGA begrüßt, dass nun endlich der Weg frei gemacht wird für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Ausgebildete Köche, Restaurantfachleute, qualifizierte Mitarbeiter für den Hotelempfang oder den Vertrieb fehlen im Gastgewerbe besonders und werden dringend benötigt. Laut Bundesagentur für Arbeit gab es im Mai 2019 im Gastgewerbe rund 48.000 als offen gemeldete Stellen in der Branche.

Klar ist auch, dass die Umsetzung dieser Möglichkeiten weder für die beteiligten staatlichen Stellen noch für Unternehmen und Beschäftigte, die sie nutzen wollen, ein Selbstläufer sein wird. Die Hürden zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere was die nachzuweisenden Qualifikationen und die Sprachkenntnisse angeht, sind nicht niedrig. Die Rekrutierungskanäle werden nicht einfach zu bespielen sein und die Rekrutierungskosten nicht unerheblich. Die Verwaltung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2020 noch viel zu tun. Insbesondere müssen die deutschen Botschaften im Ausland ihre Visumsverfahren stark beschleunigen. Die Anerkennungsstellen für ausländische Qualifikationen – für das Gastgewerbe ist hier insbesondere die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) relevant – müssen unbürokratische, preiswerte und verlässliche Anerkennungsverfahren gewährleisten. Auch die Ausländerbehörden der Länder müssen ihre Verfahren professionalisieren und digitalisieren. Den wohl schwierigsten Job hat die Bundesagentur für Arbeit. Denn sie muss jetzt Vermittlungsabsprachen mit in Frage kommenden Ländern abschließen und das Auslandsmarketing völlig neu aufstellen. Hier wird sich der DEHOGA natürlich im Sinne der gastgewerblichen Unternehmer einbringen.