Bonpflicht: Bayern will über den Bundesrat Lockerungen durchsetzen

Teilerfolg für DEHOGA Bayern im Kampf gegen die ausufernde Bürokratie

Der DEHOGA Bayern fordert bereits seit langem, die Belegausgabepflicht auf ihre grundsätzliche Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen. Die bayerische Staatsregierung will über den Bundesrat Lockerungen bei der Bonpflicht durchsetzen. Dies ist ein erster Teilerfolg für die Branche. Kleinbeträge von bis zu 16 Euro sollen demnach von der Bonpflicht ausgenommen werden. Zudem soll die Bonpflicht bei bargeldlos abgewickelten Bezahlvorgängen entfallen, beispielweise bei EC- oder Kreditkartenzahlungen. Eine entsprechende Initiative beschloss das Kabinett am Dienstag in München. „Das Kabniett hat erkannt, dass die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht in der jetzigen Form zu weit geht.“ so Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Fachbereiches Gastronomie. Das Beispiel Frankreich zeigt, dass es geht: Dort hat das Parlament Ende Januar beschlossen, dass für Bagatellfälle die Pflicht zum Ausdruck eines Kassenzettels abgeschafft wird. Ab September 2020 soll dies dort für Kassenzettel bis zu zehn Euro gelten - außer, der Kunde wünscht ihn ausdrücklich. Ab 2021 wird die Regelung auf Bons bis zu 20 Euro ausgeweitet, ab 2022 auf alle bis 30 Euro