BHG-Aktuell 18/10 vom 27. Juli 2010

Kündigung des Entgelttarifvertrages***Benennung und Werbung mit der Bezeichnung Oktoberfest-Bier und Wiesnbier"

Kündigung des Entgelttarifvertrages

Erwartungsgemäß hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Entgelttarifvertrag zum 30.09.2010 aufgekündigt. Die NGG fordert u.a. bei den Entgelten und Ausbildungsvergütungen eine Erhöhung von 4,5%, mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Weiterhin fordert sie die Übernahme der Auszubildenden im Betrieb für 12 Monate nach der Ausbildung im erlernten Beruf. Für das Personal der Systemgastronomie, der Handelsgastronomie und des Caterings im Küchen-, Servier-, Büffethilfebereich werden nach einem Anlernjahr, weitere höhere Einstufungen nach 2 bzw. 3 Jahren, in der selben Tätigkeit und beim gleichen Arbeitgeber gefordert.

Der erste Verhandlungstermin findet am 17. September 2010 statt.

Benennung und Werbung mit der Bezeichnung Oktoberfest-Bier und Wiesnbier

Im vergangenen Jahr haben eine Vielzahl von Brauereien bzw. gastronomischen Betrieben Produkte, die nicht von Münchener Brauereien stammten, als Oktoberfest-Bier oder Wiesnbier bezeichnet, um auf diese Weise die Popularität des Münchner Oktoberfestes zu nutzen. Um den Schutz der Marken Oktoberfest-Bier bzw. Wiesnbier zu gewährleisten, muss der Verein Münchener Brauereien e.V. in jedem Missbrauchsfall juristisch vorgehen. Wir möchten Sie daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bezeichnungen Oktoberfest-Bier und Wiesnbier ausschließlich für entsprechende Produkte Münchener Brauereien verwendet werden dürfen. Gegen eine Bezeichnung als Festbier wäre hingegen nichts einzuwenden. Nähere Informationen erhalten Sie auf Wunsch als BHG-Info unter +49 89 28760-0.