Rauchverbot in Bayerns Gastronomie ab 1. August
Durch die gestrige Entscheidung des Volksentscheides tritt der von der ÖDP vorgelegte Entwurf als neues Gesundheitsschutzgesetz unmittelbar am 1. August 2010 in Karft. Konkret bedeutet dies: Das Rauchen ist ausnahmslos in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Es gibt keine Ausnahmen mehr, auch nicht für getränkeorientierte Gaststätten unter 75 Quadratmetern, für Nebenräume sowie für Fest-, Bier- und Weinzelte. Darüber hinaus ist das Rauchen zukünftig auch in geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs untersagt.