Bewerbung von marokkanischen Auszubildenden

Im Nachgang zu der sehr erfolgreichen Deutsch-Marokkanischen Ausbildungspartnerschaft stellen wir fest, dass sich zunehmend marokkanische Abiturienten bei den DEHOGA Bayern Mitgliedsbetrieben um eine Ausbildung bewerben.

Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, auch außerhalb dieses offiziellen Ausbildungsprogrammes individuell MarokkanerInnen als Auszubildende einzustellen. Damit diese Einstellung Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere was die Erteilung eines Arbeitsvisums durch die deutsche Botschaft in Marokko betrifft, bitten wir Sie, folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

1. Grundsätzlich Tariflohn, d.h.

       1. Ausbildungsjahr 795 €, besser 800 €

       2. Ausbildungsjahr 900 €      

       3. Ausbildungsjahr: 1010 €

2. Freie Kost (ist jedoch als Sachbezugswert zu versteuern)

3. Stellung einer Wohnung, vor allem für die Anfangsmonate

4. Ausstellung eines Ausbildungsvertrages

Diese Rahmenbedingungen verlangen die deutschen Botschaften, da dadurch der Lebensunterhalt gesichert werden soll. Über die Bewerber können Sie sich in einem Skype Interview einen Eindruck verschaffen.

Dem Vernehmen nach erfolgt die Vorrangprüfung direkt über die Deutsche Botschaft digital und muss nicht im Vorfeld beantragt werden.

Grundsätzlich gilt: Bürger aus Drittländern dürfen nur für eine Ausbildung oder ein Studium nach Deutschland einreisen, für Fachkräfte ist dieser Weg aktuell noch verschlossen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das auch eine Arbeitserlaubnis für Bürger aus Drittländern unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht, wird erst zum 1.1.2020 in Kraft treten.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den

Geschäftsbereich Berufsbildung

Tel: 089-28760-106