Änderung Geldwäschegesetz zum 1. August - Acconsis informiert

Was hat sich geändert? Wer muss sich beim Transparenzregister melden? Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich gegen die Meldepflicht verstoße?

Ab dem 01. August 2021 ist die Mitteilungsfiktion für alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften entfallen! Durch das in Kraft treten des neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) wurde das Geldwäschegesetz (GwG) reformiert.
Die bisher geltende Mitteilungsfunktion ist entfallen.

Ab sofort sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften angehalten eine Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister vorzunehmen, sofern dies nicht bereits erfolgt ist.

Die Gesetzesänderung sollte zum Anlass genommen werden, dass jede Gesellschaft ihre Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten überprüft, fehlende Meldungen unverzüglich nachholt und/oder Berichtigungen zum wirtschaftlich Berechtigten vornimmt.