44/07 7. November 2007

Schlachtschüssel bleibt Bayern erhalten

Auch in Zukunft wird es in Bayern das sogenannte Schlachtschüssel-Essen und kleine, selbst schlachtende Metzgereien geben. Dies bestätigte Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard, nachdem vereinzelt Befürchtungen laut wurden, dass nach einer neuen EU-Verordnung auch kleine selbstschlachtende Betriebe - zum Beispiel Dorfwirtshäuser - bis zum Jahr 2009 eine EU-Zulassung wie ein Großschlachthof benötigen. Einmal ganz davon abgesehen, dass die Kleinstbetriebe diesem Bürokratieanspruch nicht gerecht werden könnten, stünde er auch in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg.

Die besagte EU-Verordnung erlaubt es nach Bernhard, traditionelle und regionale Belange zu berücksichtigen. Nach neuem Recht können Betriebe, die bisher nach dem Fleischhygienerecht gehandelt haben, ohne größere Probleme weiter arbeiten.


Neues Gesetz für den Ausweis kostenpflichtiger Telefonnummern

Seit dem 1. September müssen Anbieter kostenpflichtige Telefonnummern gut lesbar und deutlich sichtbar anbringen. Dies beschloss die Bundesrepublik, um einen noch besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Auch die Preisansagepflicht, die besagt, dass der Preis vor Inanspruchnahme des Dienstes angesagt werden muss, wird ausgeweitet. So gilt diese in Zukunft neben den 0900er Nummern auch für andere wie die 0137er Telefonnummern. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, vor dem Abschluss eines Abonnements die Kunden über Kurzwahl, Datendienste und über die wichtigsten Vertragsdaten wie den Preis und Abrechnungszeitraum zu informieren.
Zudem räumt man den Verbrauchern ein gesetzliches Kündigungsrecht für Abonnements von Kurzwahldiensten ein. Ihr Anbieter muss Ihnen auf Wunsch kostenfrei mitteilen, wenn in einem Monat mehr als 20 Euro anfallen.