42/07 2. November 2007

Bayerischer Innovationsspreis 2008

Im Frühjahr 2008 wird zum siebten Mal der mit 50.000 € dotierte „Bayerische Innovationspreis“ der Bayerischen Staatsregierung verliehen.

Der Preis und sowie bis zu 10 Anerkennungen werden durch den Bayerischen Ministerpräsident ausgehändigt.

Mit dem Preis will die Bayerische Staatsregierung auf herausragende Leistungen hinweisen und das Bewusstsein schärfen, das nur durch innovative Leistungen und Kreativität der hohe wirtschaftliche, soziale und ökologische Standard gehalten werden kann.

Teilnahmeberechtigte

Vorgeschlagen werden für die Auszeichnung können Einzelpersonen, Teams und Betriebe, die neue Impulse für die bayerische Wirtschaft gesetzt haben. Die Innovationen sollen nach Möglichkeit bereits realisiert und nicht älter als fünf Jahre sein, einer fachkundigen Prüfung durch Gutachter Stand halten oder vom Markt angenommen worden sein. Zur Auszeichnung gelangen können ebenfalls Konzepte oder Ideen, die eine reale Marktchance haben.

Ein Selbstvorschlag ist nicht vorgesehen, vorschlagsberechtigt sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer sowie unter anderem der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e. V.

Einsendungen für den Bayerischen Innovationspreis 2008 sind über den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband e. V. bis spätestens 8. Januar 2008 einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite
undefinedwww.bayern.de/Wirtschaftsstandort/Innovationspreis/aktuelles.html