40/07 26. September 2007

Berufsausbildungsverträge

Ausschlussfristen

Im Hinblick auf die Tatsache, dass der neue Manteltarifvertrag 2006 nicht mehr allgemeinverbindlich ist, weisen wir darauf hin, dass die Musterausbildungsverträge der IHK keine Ausschlussfristen vorsehen. Dies bedeutet, dass z.B. im Hinblick auf Überstunden, welche am Ende oder bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden, lediglich die gesetzlichen Verjährungsfristen (3 Jahre) gelten. Damit stehen gegebenenfalls die Überstunden aus dem gesamten Ausbildungsverhältnis im Streit vor den Arbeitsgerichten.

Wir empfehlen daher dringend, den Ausbildungsvertrag der IHK, z.B. unter dem Buchstaben H mit folgendem Text zu ergänzen:

Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis erlöschen – soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen – mit Ablauf von 3 Monaten nach Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Bezirksgeschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Präventionspreis Arbeitssicherheit 2008

Wegweisende Lösungen gesucht

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) sucht in ihren Mitgliedsbetrieben wieder nach wegweisenden Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dazu schreibt die BGN zum dritten Mal ihren Präventionspreis aus. Kreative Lösungen, herausragende Präventionsideen und erfolgreiche Organisations- und Motivationskonzepte haben die Chance auf Preisgelder von insgesamt 50.000 Euro.

Gute Ideen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes gibt es in allen Branchen und Unternehmensgrößen. Das zeigen die bisherigen Preisträger. Große und kleine Betriebe aus der Gastronomie, der Nahrungsmittelproduktion und der Getränkeindustrie waren ebenso unter den Siegern wie ein Mühlbetrieb und eine Molkerei. Ausgezeichnet wurden nicht nur technische Einzellösungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Ergonomie. Organisatorische Ansätze zur Verbesserung der Unterweisung, des Notfallmanagements oder der Gefährdungsbeurteilung prämierte die BGN ebenso wie Unternehmen, die innerbetrieblich die Arbeitsschutzkultur vorbildlich pflegten oder durch ein umfassendes Kommunikationskonzept besondere Präventionserfolge erzielten.

Anmeldeformulare und die Ausschreibungsbestimmungen gibt es im Internet  (www.bgn.de3) oder direkt bei der BGN.

Weitere Informationen zum Präventionspreis bei Jörg Bergmann,
 +49 621 4456-3404, joerg.bergmann@bgn.de

Bewerbungsschluss ist der 29. Februar 2008