36/07 30. August 2007

Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz

Das „Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)“ ist jetzt im Internet abrufbar. Sie können es unter folgender Adresse des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz herunterladen:

http://www.stmugv.bayern.de/gesundheit/informationen/rauchen/index.htm

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgendes:

• Ein Rauchverbot gilt künftig in Bayern in allen öffentlichen Gebäuden, in den Behörden, Hochschulen, in Krankenhäusern und in Alten- oder Pflegeheimen sowie auf den Verkehrsflughäfen.
 
• Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Theater oder Sporthallen und Konzertsäle sind künftig in Bayern rauchfrei.

• Ein striktes Rauchverbot gilt künftig in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bayern, also in allen Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Schullandheimen und Jugendherbergen – und zwar weitgehend auf dem kompletten Gelände. Hier werden auch grundsätzlich keine gesonderten Raucherräume zugelassen. Zusätzlich gilt auch ein Rauchverbot für räumlich abgegrenzte Kinderspielplätze im Freien.

Gastronomie:

• In der gesamten Gastronomie und in allen Gaststätten in Bayern gilt das Rauchverbot. Alle Schank- und Speisegaststätten, Bars, Diskotheken, Kneipen und Cafés werden rauchfrei. Alle Verantwortlichen für Gebäude mit einem Rauchverbot - also alle Gastwirte genauso wie alle Behördenleiter - bekommen allerdings die Möglichkeit, das Rauchen in einem Nebenraum zu gestatten.

• Ausnahmen vom Rauchverbot gelten in Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend (bis zu 21 Tagen) an einem Standort aufgestellt und betrieben werden.

• Bei Verstößen können Geldbußen zwischen 5 und 1.000 € verhängt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun im Bayerischen Landtag beraten. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll das Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit am 1. Januar 2008 in Kraft treten.