27/09 vom 03. Dezember 2009

Volksbegehren Nichtraucherschutz

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum weiteren Verfahren nach Abschluss des Volksbegehrens ''Für echten Nichtraucherschutz!''

 

Das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" hat nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis, das der Landeswahlleiter heute bekannt gab, die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern erhalten. Voraussichtlich am Montag, den 21. Dezember wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen. Hierbei kann sich die Zahl der gültigen Eintragungen nach Überprüfung durch die Gemeinden und Landratsämter noch

Volksbegehren Nichtraucherschutz

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum weiteren Verfahren nach Abschluss des Volksbegehrens ''Für echten Nichtraucherschutz!''

Das Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!" hat nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis, das der Landeswahlleiter heute bekannt gab, die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern erhalten. Voraussichtlich am Montag, den 21. Dezember wird der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis feststellen. Hierbei kann sich die Zahl der gültigen Eintragungen nach Überprüfung durch die Gemeinden und Landratsämter noch verändern. Bleibt es danach bei der Rechtsgültigkeit, muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung durch den Landeswahlausschuss (also bis zum 18. Januar 2010) das Volksbegehren mit einer Stellungnahme der Staatsregierung dem Bayerischen Landtag zuleiten.

Das Volksbegehren muss vom Bayerischen Landtag innerhalb von drei Monaten (spätestens also bis Mitte April 2010) behandelt werden. Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert zu, entfällt ein Volksentscheid und das Gesetz tritt unverzüglich in Kraft. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, muss es anschließend innerhalb von weiteren drei Monaten dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Dazu kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf (als Alternative) zur Entscheidung mit vorlegen. Der Volksentscheid findet dann an einem Sonntag spätestens Mitte Juli 2010 statt. Ein Volksentscheid ist vom Ablauf her vergleichbar mit einer Landtagswahl, die Abstimmung erfolgt in speziellen Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr. Auch Briefwahl ist dann möglich. Stimmberechtigt sind wie bei der Landtagswahl nur deutsche Staatsangehörige.

Beim Volksentscheid entscheidet beim Nichtraucherschutzgesetz die einfache Mehrheit der Stimmen. Für die Zustimmung bedarf es also nur mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen. Ein Quorum (Mindestzahl an Stimmberechtigten, die sich beteiligen oder an Ja-Stimmen) gibt es nicht, da das Volksbegehren nicht auf eine Verfassungsänderung gerichtet ist. Erhält der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.

Startschuss für „TouPLUS Bayern“

Bayern setzt im Tourismus auf eine stärkere touristische Zusammenarbeit zwischen Städten und deren Umland. Mit dem Preis ‚TouPLUS Bayern2010’ sollen entsprechende Initiativen ausgezeichnet werden. Der Staatssekretärausschuss ‚Ländlicher Raum in Bayern’ hat auf seiner heutigen Tagung im oberbayerischen Siegsdorf im Landkreis Traunstein den Startschuss für die zweite Auflage des Wettbewerbs gegeben. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin und Vorsitzende des Ausschusses Katja Hessel erklärt: „Wir müssen die Attraktivität der bayerischen Städte noch stärker auch für das Umland nutzen. Wenn wir das touristische Angebot in den Städten mit dem des Umlands verknüpfen, können wir eine Win-Win-Situation schaffen und für beide Seiten Mehrwert erzielen.“ Mit dem in dieser Art deutschlandweit einmaligen Preis zeige der Freistaat Flagge für diese wichtigen Initiativen und betone die Bedeutung solcher Kooperationen.

 

Für ‚TouPLUS Bayern2010’ können sich bis zum 31. Mai 2010 Kommunen, touristisch tätige Unternehmen und Organisationen sowie Tourismusverbände und Vereine bewerben. Informationen zum Wettbewerb sind im Internet unter www.touplus.bayern.de abrufbar. Staatssekretärin Hessel: „Wir zeichnen konkrete Kooperationsprojekte aus, die seit 1. Januar 2009 laufen. Zudem vergeben wir einen Ehrenpreis an einen touristischen Akteur, der bereits seit langem erfolgreich auf Stadt-Umland-Kooperation setzt.“

 

Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Tourismus- wie Landesentwicklungsabteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, der Bayern Tourismus Marketing GmbH, den kommunalen Spitzenverbänden im Freistaat sowie aus der Tourismusforschung, wird die Preisträger auswählen. Dabei sind Originalität, Nachhaltigkeit, Umfang, touristischer Nutzen fürs Umland und der Innovationsgrad der Maßnahmen maßgebliche Entscheidungskriterien. Die Siegerkürung erfolgt im 3. Quartal 2010. Die Preise sind nicht finanziell dotiert. „Der Preis bringt den Gewinnern hohe Aufmerksamkeit und Marketingnutzen. Gleichzeitig ist er Signal und Ansporn für weitere Anstrengungen auf diesem Gebiet“, bemerkt Hessel.

 

Hinweis auf das ELENA-Verfahren

„ELENA – Verfahren (= elektronischer Entgeltnachweis) für Arbeitgeber

 

Mit dem ELENA-Verfahren wird das bisherige papiergebundene System der Entgeltbescheinigungen durch ein elektronisches Bescheinigungswesen mittels einer zentralen Datenbank ersetzt. Auf diese Datenbank können die Behörden mit Zustimmung der Leistungsantragssteller zugreifen und die jeweils benötigten Daten in ihr System übertragen. Für Sie als Arbeitgeber besteht deshalb ab 1. Januar 2010 die Verpflichtung, die Entgeltdaten Ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektrischer Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Die bereits im bekannten Meldeverfahren zur Sozialversicherung genutzten Entgeltabrechnungsprogramme werden von den Softwareanbietern derzeit angepasst, so dass hier die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In der Regel macht dies Ihr Steuerberater. Als Arbeitgeber müssen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Mitarbeiter über diese Datenübermittlung informieren.

 

Nachstehend haben wir für Sie die Neuregelung in einem Musteranschreiben inhaltlich zusammengefasst, welches Sie zur Benachrichtigung Ihrer Mitarbeiter verwenden können:

 

Sehr geehrte Frau Mustermann,

das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie weist mit Schreiben vom 29.09.2009 auf das neu einzuführende „ELENA-Verfahren“ für Arbeitgeber ab 01.01.2010 hin. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Schritt zur Senkung der Bürokratiekosten (geschätzt werden rund 60 Millionen/ jährlich auszustellende Bescheinigungen durch die Arbeitgeber). Zahlreiche Sozialleistungen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt des jeweiligen Sozialleistungsbeziehers. Mit dem ELENA-Verfahren wird das bisherige papiergestützte System durch ein elektronisches Bescheinigungswesen mittels einer zentralen Datenbank ersetzt. Für den Arbeitgeber besteht ab 01.01.2010 die Verpflichtung, die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an die zentrale Datenbank, der „Zentralen Speicherstelle“ zu übermitteln. Den Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass die Entgeltdaten ab 01.01.2010 an die „Zentrale Speicherstelle“ übermittelt werden, was mit dieser Mitteilung seitens des Betriebes erfolgt…

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:

www.das-elena-verfahren.de