27/07 30. Mai 2007

Bezirksgeschäftsstellen bearbeiten gravierende Fälle von Schwarzgastronomie

Das ungewöhnlich schöne Wetter hat dieses Jahr bereits frühzeitig eine Vielzahl von Veranstaltern auf den Plan gerufen, sich als Hobbygastronomen zu betätigen.

Ab sofort können Sie Veranstaltungen, die offensichtlich keinen besonderen Anlass für sich reklamieren können, bei der für Sie zuständigen Bezirksgeschäftsstelle melden, wobei Ihre Meldung selbstverständlich vertraulich behandelt werden wird.

Je eher die Meldung eingeht, desto schneller können wir reagieren und ggf. die geplante Veranstaltung beeinflussen.

Jubiläen (10 Jahre, 25 Jahre usw.) und sonstige Traditionsveranstaltungen haben grundsätzlich einen sogenannten besonderen Anlass und sind damit auch nicht angreifbar.

Je detaillierter Sie uns mit Informationen versorgen, umso intensiver können wir gegen die jeweils gemeldete Veranstaltung vorgehen.

Ihre Meldungen richten Sie bitte direkt an Ihre Bezirksgeschäftsstelle, die die weitere Bearbeitung vornehmen wird.


Vorsicht bei unverschlüsseltem WLAN – Haftung liegt bei Anschlussinhaber

Wir wurden auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.Juli 2006 hingewiesen in dem das Gericht entschieden hat, dass der Anschlussinhaber einer ungeschützten WLAN-Verbindung für alle Rechtsverletzungen eines Dritten haftet. Bei dem Fall handelte es sich um urheberrechtlich geschützte Audiodateien, die ein unbekannter Dritter über eine nicht gesicherte WLAN-Verbindung durch Uploads widerrechtlich genutzt hatte. Das Gericht führt aus, dass selbst Unkenntnis oder technische Unwissenheit nicht vor einer solchen Haftung schützt. Der Anschlussinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Missbrauch durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie  der Verschlüsselung verhindert wird.
(Urteil vom 26.07.06, Aktenzeichnen: 308 O 407/06)

Wir raten unseren Mitgliedern, Ihre WLAN-Verbindung prüfen zu lassen und geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen, um nicht in die Haftung genommen werden zu müssen.