21/09 vom 14. August 2009

Neues Gesundheitsschutzgesetz Kennzeichnungsvorschriften & Möglichkeit Aufkleber zu bestellen *** Umfrage zum Thema „Monitoring Web 2.0“ *** HYUNDAI-Modelle zu Sonderkonditionen

 

Neues Gesundheitsschutzgesetz

Seit 1.8.2009 ist das neue Gesundheitsschutzgesetz für bayerische Gastronomiebetriebe in Kraft. Folgende Kennzeichnung ist nach dem Gesundheitsschutzgesetz vorgegeben:

In Rauchernebenräumen in Mehrraumgaststätten, Discotheken und Tanzlokalen gilt:Der Raum ist in einer für jedermann leicht erkennbaren und lesbaren Weise als Raucherraum zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.

In Rauchergaststätten (Getränkegeprägte Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche) gilt:Die Gaststätten müssen am Eingangsbereich in einer für jedermann leicht erkennbaren und lesbaren Weise (auch zur Abend- und Nachtzeit) als Rauchergaststätten gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.

Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. sind daher folgende vier Motive bestellbar:

·           Nichtraucherlokal (für außen und innen)
·           Raucherlokal (für außen, ggf. auch für innen)
·           Rauchen erlaubt im Nebenraum (für außen)
·           Rauchernebenraum (für innen)

Material:     DIN A5, selbstklebende Folie, mehrfarbig,
Preis:          EURO 5,00 für den 1. Aufkleber inkl. Porto zzgl. MwSt.
                   EURO 2,00 ab dem 2. Aufkleber inkl. Porto zzgl. MwSt.

Die Layouts für alle 4 Motive stehen zum Selbstdruck auch für Schilder kostenfrei undefinedhier zum Herunterladen zur Verfügung.

Bestellung von Aufklebern sind möglich. Öffnen Sie dafür bitte das unten stehende pdf-Dokument.

Umfrage zum Thema „Monitoring Web 2.0“

Am Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft an der WU in Wien wird im Rahmen einer Diplomarbeit das Thema "Monitoring Web 2.0" behandelt. Die online Umfrage wird im gesamten deutschsprachigen Raum durchgeführt (es gibt bereits Partner in der Schweiz und in Österreich). Der Fragebogen beschäftigt sich grob mit folgenden Aspekten:

- Wird user generated content (Bewertungen, Blogs) von Hoteliers überwacht, wenn ja wie?
- Wie reagieren Hoteliers auf negativ Blog-Einträge und Bewertungen auf Plattformen?
- Werden Social Media Plattformen bereits für Werbezwecke eingesetzt?
- Werden hoteleigene Blogs geführt, wenn ja wie?

Frau Barbara Riegler führt diese empirische Studie im Rahmen ihrer Diplomarbeit durch. Die Bearbeitung wird in etwa 10-15 Minuten in Anspruch nehmen. Falls Sie Fragen haben, steh Frau Riegler Ihnen jederzeit gerne unter barbara.riegler@gmail.com zur Verfügung.

Den Fragebogen finden Sie unter folgendem Link: undefinedhttp://www.tourism.wu-wien.ac.at/monitoring/deutschland/index.htm

Selbstverständlich werden alle Daten anonym ausgewertet und streng vertraulich behandelt. Sollten Sie an den Ergebnissen dieser Studie interessiert sein, besteht am Ende des Fragebogens die Möglichkeit zur Angabe Ihrer E-mail Adresse und nach Abschluss der Studie sendet Frau Riegler Ihnen dann gerne die Auswertungsergebnisse zu.

HYUNDAI-Modelle zu Sonderkonditionen

Mitglieder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) können ab sofort von weiteren Sonderkonditionen profitieren: Durch die Bündelung der nationalen Nachfrage nach PKW der Marke HYUNDAI ist es gelungen, für die rund 75.000 im DEHOGA zusammengeschlossenen Betriebe attraktive Nachlässe von 18 bis 20 Prozent Rabatt beim Erwerb von Firmenneufahrzeugen auszuhandeln. 

Nachlässe auf einen Blick:  

Modellreihe*  Nachlass
Hyundai H-120 %
Hyundai Santa-Fe20 %
Alle anderen Hyundai-Modelle18 %

*Sondermodelle sind hiervon ausgeschlossen.

Für weitere Informationen und die Anforderung der entsprechenden Unterlagen wenden sich interessierte Unternehmer direkt an die INTERHOGA GmbH unter der Rufnummer 0228/8 20 08-37 oder via E-Mail an kieslinger@interhoga.de.