20/09 vom 31. Juli 2009

Neue Satzung

Das Amtsgericht München hat uns mitgeteilt, dass die neue Satzung am 14.07.2009 in das Vereinsregister München eingetragen wurde. Deshalb gilt ab sofort die Satzung in der Fassung der Landesdelegiertenversammlung vom 27./28. Oktober 2008 in Augsburg sowie in der Fassung der Landesdelegiertentagung vom 04. Mai 2009 in Mühldorf mit folgenden Eckpunkten:

Neue Satzung

 

 

Das Amtsgericht München hat uns mitgeteilt, dass die neue Satzung am 14.07.2009 in das Vereinsregister München eingetragen wurde. Deshalb gilt ab sofort die Satzung in der Fassung der Landesdelegiertenversammlung vom 27./28. Oktober 2008 in Augsburg sowie in der Fassung der Landesdelegiertentagung vom 04. Mai 2009 in Mühldorf mit folgenden Eckpunkten:

 

1.         Name

 

Der Verband führt in Zukunft den Namen „Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.“.

 

2.         Mitgliedschaft

 

Zukünftig gibt es im Verband eine ordentliche Mitgliedschaft und eine außerordentliche Mitgliedschaft. Die ordentliche Mitgliedschaft unterscheidet sich in zwei Arten: Die Mitgliedschaft mit Tarifbindung und die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft).

 

Existenzgründer im Gastronomie- bzw. Beherbergungsgewerbe können außerordentliche Mitglieder des Verbandes werden, wenn sie beabsichtigen, innerhalb einer Frist von 12 Monaten die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft zu schaffen und bislang nicht Mitglied des Verbandes sind. Die außerordentliche Mitgliedschaft geht automatisch zu dem Zeitpunkt in eine ordentliche Mitgliedschaft über, zu dem die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft vorliegen.

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist künftig sowohl von Seiten des Mitgliedes als auch von Seiten des Verbandes durch ordentliche und durch außerordentliche Kündigung möglich.

 

3.         Fachbereiche

 

Die Organe der Fachbereiche sind zukünftig der Fachbereichsvorstand, der aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter besteht und die Fachbereichsversammlung (früher Fachbereichsbeirat). Bei den Fachbereichen wird entsprechend den verschiedenen Betriebsarten (Gastronomie und Hotellerie) ein Fachbereichsbeirat gebildet (früher Fachbeirat). Der Fachbereichsbeirat besteht aus dem Fachbereichsvorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie drei Mitgliedern der Fachbereichsversammlung.

 

4.         Wahlperioden (Amtsdauer)

 

Die Wahlperioden (Amtsdauer) wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Das gilt (nach Reihenfolge der Paragraphen in der Satzung) für

 

  • die Fachbereichsvorsitzenden und ihre Stellvertreter
  • die Mitglieder der Fachbereichsversammlungen und ihre Stellvertreter
  • die Fachbereichsbeiräte
  • die Vorsitzenden der Fachabteilungen und ihre Stellvertreter
  • die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertreter
  • die Kreisvorstände und Revisoren
  • die Bezirksdelegierten und ihre Stellvertreter
  • die Bezirksvorstände und Revisoren
  • die Landesdelegierten und ihre Stellvertreter
  • das Präsidium und Landesrevisoren
  • die Bezirksvertreter und ihrer Stellvertreter im Großen Vorstand

 

5.         Fachabteilungen

 

Der Fachbereich Gastronomie hat die Fachabteilung Musik und Szene und zukünftig die Fachabteilung Systemgastronomie. Die Fachabteilung Schwarzgastronomie ist in der neuen Satzung nicht mehr vorgesehen.

 

Zum Fachbereich Hotellerie gehört nach wie vor die Fachabteilung Kur- und Bäderwesen.

 

6.         Ausschüsse / Projektgruppen

 

Landesweit eingerichtete Ausschüsse sind der Berufsbildungsausschuss und der Marketingausschuss. Der Ausschuss für Neue Medien sowie der Umweltausschuss sind in der neuen Satzung nicht mehr vorgesehen. Über die Einrichtung und Auflösung landesweiter Ausschüsse und landesweiter Fachabteilungen sowie die Anzahl ihrer Mitglieder entscheidet zukünftig nicht mehr der Große Vorstand auf Vorschlag des Präsidiums sondern mit 2/3 Mehrheit die Landesdelegiertenversammlung.

 

Darüber hinaus kann in Zukunft der Große Vorstand auf Vorschlag des Präsidiums Projektgruppen einrichten. Projektgruppen bestehen aus maximal sieben Mitgliedern, die ebenfalls vom Großen Vorstand bestimmt werden. Beim Einrichten der Projektgruppe muss eine Zeitschiene vorgegeben werden. Die Projektgruppe löst sich mit dem Projekt-Abschlussbericht beim Großen Vorstand auf.

 

7.         Bezirks- und Landesdelegierte

 

Die Kreisversammlungen wählen zukünftig nicht nur auf drei Jahre ihre Bezirksdelegierten und je einen Stellvertreter, sondern auch direkt ihre Landesdelegierten und je einen Stellvertreter. Die Anzahl der je Kreisstelle zu entsendenden Bezirks- und Landesdelegierten wird kalenderjährlich (Stichtag: 01.01.) durch die Hauptgeschäftsstelle ermittelt.

 

8.         Präsidium

 

In Zukunft kann nicht nur der Präsident, sondern auch der Vizepräsident Sitzungen des Präsidiums und des Großen Vorstandes einberufen und leiten. Die Fachbereichsvorsitzenden gehören nicht mehr zum Vereinsvorstand, haben aber Sitz und Stimme im Präsidium.

 

9.         Der Große Vorstand

 

Der Große Vorstand besteht zukünftig aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Fachbereichsvorsitzenden, den Vertretern der Bezirke sowie den Vorsitzenden der landesweit eingerichteten Fachabteilungen und Ausschüsse; Stimmrecht haben allerdings nur die von der Landesdelegiertenversammlung gewählten Mitglieder des Präsidiums (also nicht die Fachbereichsvorsitzenden) sowie die Vertreter der Bezirke.

 

Die neue Satzung können Sie undefinedhier herunterladen.