18/07 11. April 2007

GEZ:
Zahlungen künftig nur „unter Vorbehalt“ leisten!

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) akzeptiert die bisher weitgehend praktizierte mehrmonatige Abmeldung von Hotels oder Hotelbetriebs-teilen nicht mehr. Sie verweist auf den vermeintlich geänderten Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Insbesondere in der Ferienhotellerie führt das zu massiven Mehrbelastungen.

Die GEZ führt weiter aus, dass die Verfahrensweise der saisonalen An- und Abmeldung ganzer Betriebe oder von Hotelteilen nicht mehr praktiziert würde, da sich hierfür keine Rechtsgrundlage aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergäbe.

Durch die in § 5 Abs. 2 Nr. 1 - 3 aufgeführte Hotelregelung, die eine pauschale Ermäßigung für Hotelbetriebe von bis zu 50 % vorsieht, ist eine temporäre oder saisonale Abmeldung nicht mehr zulässig. Durch eine Absprache mit allen Rundfunkanstalten ist eine bundesweite einheitliche Ausübung gewährleistet.

Gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband und den in ihm vertretenen Landesverbänden wird die IHA anhand von Einzelfällen den Rechtsweg beschreiten.

Wir empfehlen den betroffenen Hoteliers, ihre diesbezüglichen Zahlungen an die GEZ nur unter Vorbehalt zu leisten, um einer etwaigen Verjährung von Ansprüchen entgegenzuwirken.