05/10 vom 23. April 2010

Rauchverbot: Bayern sagt nein***Nomminierung für Innovationspreis 2010***Tourismuspreis 2010 - DTV zeichnet aus***Bayersiche Klimawoche***GEMA***Warnhinweis

Rauchverbot: Bayern sagt Nein! Das Aktionsbündnis für Freiheit & Toleranz

Aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens der ÖDP wird es am 4. Juli 2010 zu einem Volksentscheid in Bayern kommen. Ziel ist es, das jetzt geltende Gesundheitsschutzgesetz wieder zu kippen und durch ein generelles Rauchverbot ohne jede Ausnahme zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde Bayern sagt Nein! Das Aktionsbündnis für Freiheit & Toleranz gegründet. Es engagiert sich gegen eine Verschärfung und für den Erhalt des bestehenden Gesetzes. Der BHG hat sich diesem Aktionsbündnis angeschlossen um Aufklärungsarbeit dahingehend zu leisten, dass die Wähler wissen, dass ein Nein den Fortbestand des derzeit gültigen Gesundheitsschutzgesetzes bedeutet. Einzelheiten können Sie dem angehängten Flyer oder dem Internetauftritt: www.bayern-sagt-nein.de entnehmen.

Über Aktionen des Bündnisses oder andere aktuelle Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Nominierungen für Innovationspreis 2010: Die kreativsten Urlaubsangebote Bayerns

Damit Ideen eine Zukunft haben: Erstmals wird der „Bayerische Innovationspreis für Angebotsgestaltung im Tourismus“ im Rahmen des Innovationstages verliehen, der in diesem Jahr am 3. Mai im neuen Puma Vision Headquarter in Herzogenaurach stattfindet. Mit dem Innovationspreis kürt die Bayern Tourismus Marketing GmbH (by.TM) besonders kreative und richtungweisende Urlaubsangebote mit Übernachtung.

Eine Experten-Jury aus Vertretern der Reisebranche, Journalisten und Marketingspezialisten hat die besten sieben Bewerbungen ausgewählt. Bewertet wurden unter anderem der Innovationsgrad, die Zielgruppenrelevanz und die Nachhaltigkeit der Angebote. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil wird am 3. Mai 2010 in Herzogenaurach den Sieger verkünden und Bayerns stärkstes Urlaubsangebot mit dem Innovationspreis 2010 auszeichnen. Gewinnen lohnt sich, denn mit einem Marketingpaket im Wert von 50 000 Euro ist der Innovationspreis einer der höchst dotierten Tourismus-Preise im Freistaat.

„Mut zur Innovation ist die wichtigste Triebfeder für Erfolg. Nur mit konsequenten Erneuerungen können wir die Position Bayerns als Urlaubsland Nummer eins auch in Zukunft sichern und ausbauen“, betont Sybille Wiedenmann, Geschäftsführerin der by.TM. Als kleinen Ansporn zur innovativen Angebotsgestaltung, referieren daher beim Innovationstag namhafte Experten zur Innovationskultur ihrer Unternehmen. So konnten unter anderem Peter Kowalsky, der Geschäftsführer von Bionade und die Autorin des Buches „Spinnen ist Pflicht“, Anke Meyer-Grashorn, als Vortragende gewonnen werden.

Der Beitrag zu dieser Veranstaltung beträgt € 75,00 zzgl. MwSt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung bis 28. April dringend erforderlich.

Die Einladung mit Tagesablauf finden Sie im Anhang, für weitere Informationen steht Ihnen Fabian Raabe unter +49 89 212397-23 oder raabe@bayern.info zur Verfügung.

Tourismuspreis 2010 – DTV zeichnet aus

Haben Sie es im vergangenen Jahr geschafft, Ihre Gäste mit einer neuen, raffinierten Idee zu faszinieren? Haben Sie neue Zielgruppen entdeckt oder ein neues Angebot entwickelt, das es vorher so noch nicht gab? Haben Sie Deutschland also noch ein bisschen reizvoller gemacht? Dann bewerben Sie sich beim Deutschen Tourismuspreis 2010 und testen Sie, ob Ihr Angebot fit für die Zukunft ist. Dieses Jahr lohnt es sich besonders, denn es werden auch zwei Sonderpreise vergeben.

Der Deutsche Tourismuspreis wird in diesem Jahr durch die führenden Fachzeitschriften fvw und AHGZ als Medien-Kooperationspartner unterstützt.

Finanziell wird der Deutsche Tourismuspreis gefördert von der Sparkassen-Finanzgruppe, Sparkassen aus Niedersachsen, Ostdeutschland, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein mit dem Sparkassen-Tourismusbarometer. Mit dem ADAC e.V. und Ameropa-Reisen GmbH konnten zudem neue Partner gewonnen werden.

Die wissenschaftlich-konzeptionelle Betreuung des Deutschen Tourismuspreises obliegt der Unternehmensberatung PROJECT M.

Die Ausschreibung für den Deutschen Tourismuspreis können Sie unter www.deutschertourismusverband.de herunterladen oder beim DTV unter +49 228 98522-0 oder kontakt@deutschertourismusverband.de anfordern.

Bayerische Klimawoche vom 26. Juli bis 1. August 2010

Die Bayerische Klimawoche wird dieses Jahr vom 26. Juli bis 1. August zum dritten Mal als gemeinsame Veranstaltung der Bayerischen Klima-Allianz unter Mitwirkung der Teilnehmer im Umweltpakt Bayern stattfinden. Eines der Hauptanliegen der Bayerischen Klimawoche ist es, durch Aufzeigen der Folgen des Klimawandels die Bevölkerung für ein klimafreundliches Verhalten im Alltag zu sensibilisieren und sie für eine entsprechende Verhaltensänderung zu gewinnen. Mit über 1.000 Exkursionen, Vorträgen, Ausstellungen und anderen eindrucksvollen Veranstaltungen haben im letzten Jahr alle beteiligten Organisationen und Partner ein vielfach beachtetes Zeichen für den Klimaschutz gesetzt.

 

Wir bitten alle Betriebe, die sich aufgrund ihres Umweltengagements hieran beteiligen könnten, während der diesjährigen Bayerischen Klimawoche ihre Leistungen im Klimaschutz öffentlich herauszustellen und Ihren Gästen zu präsentieren.

 

Weiterführende Informationen über die „Bayerische Klimawoche“ können Sie dem angehängten Informationsblatt entnehmen.

 

GEMA - Einreichung von Musikfolgen bei Live-Musik

 

Die GEMA (Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die ihr übertragenen Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger.

 

Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an die Veranstalter gegen Bezahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie an die Urheber abführt. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung richtet sich nach einer Vielzahl verschiedener, nutzungsabhängiger Tarife.

 

Beim Einsatz von Live-Musik (z.B. Alleinunterhalter, Barpianisten, Musikbands, etc.) kommt der GEMA-Tarif U-VK (für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) zur Anwendung. In diesem Fall muss der Veranstalter nicht nur die GEMA-Gebühr nach diesem Tarif U-VK für Live-Musikaufführungen zahlen, sondern er muss auch der GEMA nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung gespielten Werke (Musikfolge) übersenden (§ 13 b Abs. 2 UrhWG). Diese Musikfolgeaufstellung ist insofern von besonderer Bedeutung, da sie der GEMA vor allem eine gerechte Verteilung der erzielten Einnahmen unter den GEMA-Mitgliedern (Urheber) ermöglichen soll.

 

Die GEMA stellt jedem Veranstalter zur Erleichterung entsprechende Musikfolge-Vordrucke zur Verfügung, die im Internet unter www.gema.de (Musiknutzer / Formularschnellsuche / Musikfolge für eine Einzelveranstaltung) heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden können. Jeder Live-Musikveranstalter muss in diesem Musikfolge-Vordruck den Titel des jeweiligen live gespielten Musikwerkes sowie den Komponisten, Bearbeiter und Verleger angeben

 

Bitte übertragen Sie das Ausfüllen der Musikfolgeliste dem Bandleader, Musiker oder Sänger!

Wenn möglich sollte das vereinbarte Honorar erst dann vollständig an den Musiker oder Sänger (bzw. deren Agentur oder Management) entrichtet werden, wenn im Gegenzug die vollständig und sorgfältig ausgefüllte Musikfolgeliste an den Veranstalter übergeben worden ist. Um Streitigkeiten zwischen Live-Musiker und Veranstalter von vornherein zu vermeiden, sollte die Verpflichtung zur Ausfüllung der Musikfolgeliste und Übergabe an den Veranstalter im Vorfeld vertraglich vereinbart werden. Hier könnte z.B. folgende Formulierung verwendet werden: „Die vereinbarte Gage bzw. das vereinbarte Honorar wird (zu 50 %) erst nach Übergabe der vom Musiker ausgefüllten Musikfolgeaufstellung an den Veranstalter fällig. Der Musiker verpflichtet sich dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung die ausgefüllte GEMA-Musikfolgeaufstellung (Vordrucke siehe: www.gema.de (Musiknutzer / Formularschnellsuche / Musikfolge für eine Einzelveranstaltung) vorzulegen.“

Sollten die Veranstalter die Musikfolgen der GEMA nicht übersenden, beabsichtigt die GEMA zukünftig die vollständige Streichung bzw. Kürzung des Verbandsnachlasses!

Warnhinweis

Erneut machen wir Sie darauf aufmerksam, dass immer häufiger E-Mails von unbekannten Personen versendet werden, die auf den ersten Blick angeblich in einer geschäftlichen Beziehung mit Ihnen stehen. Auf den zweiten Blick hingegen ist dies nur ein Vorwand und kann für Sie teure Gefahren mit sich bringen. Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie z.B. E-Mails erhalten, die Sie nicht zuordnen können und deren Absender für eine angebliche Dienstleistung Geld von Ihnen möchte.

 

Deshalb bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, jedes Angebot sehr sorgfältig zu prüfen, bevor Sie mittels Ihrer Unterschrift einen Vertrag abschließen.