01/10 vom 21. Januar 2010

Frist für Meldescheine abgelaufen

Am 01.09.2009 ist die neue Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Meldewesen (DVMeldeG) in Kraft getreten. Alte Meldescheine durften noch bis einschließlich 30.09.2009 verwendet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab 01. Oktober 2009...

 

Frist für Meldescheine abgelaufen

Am 01.09.2009 ist die neue Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Meldewesen (DVMeldeG) in Kraft getreten. Alte Meldescheine durften noch bis einschließlich 30.09.2009 verwendet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab 01. Oktober 2009 nur noch die Meldescheine nach der neuen Verordnung verwendet werden dürfen.

Unter nachstehendem Link  finden Sie folgende Muster:

(1) Meldeschein für Beherbergungsstätten

nach Art. 24 Abs. 2 Meldegesetz Muster Anlage 4 (Seiten 28/29)

Auszufüllen:

1. Seite Gast

2. Seite Betrieb bei ausländischen Gästen

 

(2) Meldeschein für Beherbergungsstätten für Gemeinden mit Fremdenverkehrsbeitrag, Kurbeitrag oder Kurtaxe

nach Art. 24 Abs. 3 Meldegesetz Muster Anlage 5 und 5 a (Seiten 30/31) 

Auszufüllen:

Anlage 5 und 5 a Abschnitt 1 (Durchschrift) vom Gast

Anlage 5 Rückseite Betrieb bei ausländischen Gästen

Anlage 5 a Abschnitt 2 Betrieb

Die amtlichen Vordrucke müssen nicht verwendet werden, sondern können inhaltsgleich selbst gefertigt werden.

 

Meldescheine  undefinedhier

Verwenden Sie AGB’s für Ihren Hotelaufnahmevertrag?

Falls ja, dann ändern Sie Ihre AGB’s!

In der Anlage erhalten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der IHA. Aus aktuellem Anlass verweisen wir eindringlich auf den Textabsatz Seite 5 II.2. dieser IHA-AGBs. Bitte übernehmen Sie in Ihre AGBs speziell diese Passage, da es ansonsten Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale geben kann:

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt." Es muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass eine buchende Einzelperson für die ganze Gruppe haftet und diese muss eine entsprechende Erklärung abgeben. Verwenden Sie bitte nur diese Formulierung, da diese vom DEHOGA mit der Wettbewerbszentrale abgestimmt ist.