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01.01.1970
Meldepflicht in Beherbergungsstätten
Das Bayerische Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) ist seit 15. Dezember 2006 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird u.a. eine, durch das Melderechtsrahmengesetz des Bundes vorgegebene Regelung umgesetzt, wonach beherbergte Ausländer der Ausweispflicht unterliegen.
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