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01.01.1970
Gestattungen nach § 12 GastG
Zur Eindämmung der Schwarzgastronomie hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie neue interministerielle Hinweise zur Durchführung und Überwachung von Veranstaltungen von § 12 des Gaststättengesetzes erlassen, ...
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