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01.01.1970
Bayerisches Gaststättengesetz
Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Dies bedeutet, dass jedes einzelne Bundesland nunmehr das Recht hat, sein eigenes Gaststättengesetz zu erlassen.
Der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung hat Ende Oktober einen Gesetzesentwurf für ein neues Bayerisches Gaststättengesetz beschlossen.
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