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01.01.1970

Fragen der Urlaubsgewährung und Urlaubsberechnung

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub setzt grundsätzlich nur das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, nicht eine Arbeitsleistung. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte, kurzfristig Beschäftigte.

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