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01.01.1970

50-Tage-Regelung - geringfügige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung kann neben einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es sind auch keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Aber es gibt Spielregeln dazu ....

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