Gesundheitsschutzgesetz - Vorgegebene Kennzeichnungen
Am 4. Juli 2010 hat in Bayern ein Volksentscheid stattgefunden. Die Mehrheit der Bevölkerung hat mit „Ja“ gestimmt. Hierdurch wurde festgelegt, dass das Gesundheitsschutzgesetz ohne jegliche Ausnahmen zum 1. August in Kraft treten wird.
Das seit 1. August 2010 geltende Gesundheitsschutzgesetz finden Sie
hier.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat die Vollzugshinweise zum neuen Gesundheitsschutzgesetz veröffentlicht, auf die wir Sie an dieser Stelle gerne
verweisen.
















