01.01.1970
GEMA-Gebühren
Worum geht es?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) schützt in Deutschland die Urheberrechte der Musikschaffenden, d.h. wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder Musikwerke verlegt, erhält über die GEMA die ihm zustehende Vergütung.
Folgende Formen der Musiknutzung sind vergütungspflichtig:
- Persönliche Auftritte von Berufs- oder Hobbymusikern in Gaststätten
- Abspielen von Ton- oder Bildtonträgern, Radio- oder Fernsehsendungen in Gaststätten
- Weiterleitung von Radio- oder Fernsehsendungen mittels Verteileranlagen in Hotelzimmer
- Musik in der Warteschleife von Telefonanlagen
Daher muss jeder Gastwirt oder Hotelier, der entsprechend Musik anbietet, sich mit der GEMA in Verbindung setzen, weil:
- die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik vorher bei der GEMA angemeldet werden muss,
- der Vergütungsanspruch der GEMA bezahlt werden muss und
- nach der Veranstaltung eine Musikfolge über die aufgeführten Werke der GEMA zugeschickt werden muss (gilt nur bei der Aufführung von Live-Musik).
Vorteile für das Mitglied:
20% Nachlass auf alle GEMA-Tarife

Kontaktdaten
bei den GEMA-Bezirksdirektionen:
GEMA Bezirksdirektion Niederbayern, Schwaben
Herr Rolf Billing
Fon +49 911 93359-219
Fax + 49 911 93359-254
E-Mail: rbilling@gema.de
GEMA Bezirksdirektion Oberbayern ohne Stadt München
Frau Natascha Litzius
Fon +49 911 93359-242
Fax +49 911 93359-254
E-Mail: nlitzius@gema.de
GEMA Bezirksdirektion Mittelfranken, Stadt Nürnberg, Stadt München
Frau Ilona Albrecht
Fon +49 911 93359-250
Fax +49 911 93359-254
E-Mail: ialbrecht@gema.de
GEMA Bezirksdirektion Oberfranken, Unterfranken, Oberpfalz
Frau Cornelia Milatz
Fon +49 911 93359-206
Fax +49 911 93359-254
E-Mail: cmilatz@gema.de
aber auch bei allen BHG-Bezirksgeschäftsstellen in Bayern.
















