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BHG Premium-Partner

01.01.1970

Durchführung des ASD nach den Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 und BGV A7

Worum geht es?
Jeder Unternehmer muss sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für seinen Betrieb selbst kümmern. Einen eigenen Betriebsarzt oder eigene Sicherheitsfachkraft, wie sie in großen Unternehmen zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgrund fehlender organisatorischer Möglichkeiten nicht praktikabel.

Der seit Anfang 2001 bestehende Dienst der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten) deckt die Regelbetreuung nach BGV A6 und BGV A7 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung ab. Ein Betrieb kann sich von der BGN - Betreuung befreien lassen, wenn er dies über einen zertifizierten und qualifizierten Anbieter abwickelt, was auch der Verband seinen Mitgliedern empfiehlt.

Vorteile für das Mitglied:
Daher hat der BHG für seine Mitglieder ein Rahmenabkommen mit dem Carl-Korth-Institut, Erlangen, abgeschlossen. Neben dem Kombipack bietet das Institut auch die vorgeschriebene Schulung/Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) an. Die Mitglieder erreichen durch diesen Partner eine umfassende Betreuung, Zertifizierung und Leistung. Mit dem Institut wurden spezielle Preise für die Mitglieder ausgehandelt.

Alle Informationen sowie die Preisübersicht für Mitglieder können Sie im Folgenden herunterladen:

undefinedAllgemeines Infoblatt 

undefinedPreisübersicht für Mitglieder


Kontaktdaten
Gesellschaft für Arbeitsmedizin am Carl-Korth-Institut
Frau Barbara Knörlein
Rathsberger Str. 24
91054 Erlangen
Fon +49 9131 8975-12
Fax +49 9131 8975-30
b.knoerlein@carl-korth-institut.de

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