Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 01.01.2010 in Kraft getreten
BHG fordert Steuergerechtigkeit auch für Gastronomie
Durch die Entscheidung des Bundesrates am 18.12.2009 wurde das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz und damit die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zum 010.01.2010 endgültig verabschiedet.
Die Mehrwertsteuerreduzierung gibt den Unternehmern wertvolle Handlungsspielräume für Investitionen, Erhalt und Ausbau von Arbeits- sowie Ausbildungsplätzen, Mitarbeiterqualifizierung und -entlohnung sowie Preissenkungen. In der Hotellerie zählt nicht nur der Preis, sondern vor allem ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.
Große Hoffnungen setzt die Branche auf die von der schwarz-gelben Koalition zugesicherte Expertenkommission zur Beseitigung bestehender Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten im geltenden Mehrwertsteuersystem. Auch für die Gastronomie müssen die massiven Wettbewerbsnachteile schnellstens beseitigt werden. Es geht um Gleichbehandlung der gastronomischen Betriebe mit den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel, die seit Jahren im Genuss von sieben Prozent sind.
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