Am 8. Oktober haben Sie die Wahl. Sie entscheiden mit darüber, wer künftig in Bayern Regierungsverantwortung trägt und damit die politischen Rahmenbedingungen für unsere Branche bestimmt.

Im Vorfeld der Landtagswahl wollten wir mit dem DEHOGA-Wahlcheck 2023 deshalb wissen, wer an der Seite der Hoteliers und Gastronomen steht. Wir haben die in der Landesregierung vertretenen Parteien und deren Spitzenkandidaten mit den Brennpunktthemen der Branche wie der dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen, Steuern und Abgaben, der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, der Stillen Tage-Regelung, der nachhaltigen Stärkung des Tourismus, Bürokratieabbau, Berufsorientierung und dem Problem des Mitarbeiterwohnraums konfrontiert. Im weiteren Verlauf sehen Sie die Antworten der Parteien in einer vergleichenden Gegenüberstellung. Auch die Positionen der Spitzenkandidaten zu den drängendsten Branchenanliegen finden Sie ebenfalls hier – ungekürzt und im Wortlaut.

Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beschriebenen Konzepte, Lösungsansätze und Haltungen machen deutlich: Es geht um sehr viel. Nutzen Sie deshalb das Angebot Ihres DEHOGA Bayern, sich umfassend zu informieren. Es kann und darf uns nicht gleichgültig sein, wer nach der Wahl am Steuer sitzt und den Kurs für unsere Branche vorgibt. Gehen Sie zur Wahl und tragen Sie mit Ihrer Stimme dazu bei, dass Politiker im Land das Sagen bekommen, die für die Belange des Mittelstandes kämpfen, die sich für den Tourismusstandort Deutschland einsetzen und die die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Gastronomie und Hotellerie anerkennen und entsprechend handeln.

Gemeinsam sind wir stark. Zusammen können wir etwas bewegen. Demokratie ist, was wir daraus machen. Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Branche.

In diesem Sinne: Geben Sie der Stimme des Gastgewerbes Gewicht. Wir zählen auf Sie!


Vergleichende Gegenüberstellung der Parteien:

Mehrwertsteuer

Was ist Ihre Position hinsichtlich der geforderten Entfristung der 7% Umsatzsteuer auf Speisen: Setzen Sie sich für die dauerhafte Entfristung ein, sind Sie für eine Verlängerung der Befristung (falls ja, bis wann), wollen Sie die Reduzierung auslaufen lassen oder welche andere Meinung vertreten Sie?

Gastronomie, Hotellerie und Tourismus sind systemrelevant und eine echte bayerische Schlüsselbranche. Sie haben wir besonders im Blick. Eine dauerhaft abgesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie sorgt für eine dringend notwendige Entlastung. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich dafür stark gemacht, eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen über 2023 hinaus zu erreichen. Die Mehrheit der Fraktionen der Bundesregierung hat unseren Vorstoß allerdings sowohl im Finanz- als auch im Tourismus-Ausschuss abgelehnt. Da die Regierungsfraktionen in ihrer Ablehnung primär mit dem angeblich schlechten Zeitpunkt unseres Vorstoßes argumentiert haben, hat die CDU/CSU-Fraktion bereits angekündigt, im Herbst einen neuen Vorstoß in dieser Sache zu unternehmen. Wir treten zudem für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf alle Lebensmittel und Getränke ein.

Die unterschiedliche Besteuerung für Hundefutter und Babynahrung, für Essen am Tisch und To-Go ist aus heutiger Perspektive nicht mehr zu begründen. Die zahlreichen Einzelregelungen und die damit verbundene Ungleichbehandlung wollen wir beenden. Deshalb setzen wir uns für eine grundsätzliche Reformierung der Umsatzsteuer ein. Gerade jetzt brauchen Familien und Branchen wie die Gastronomie unsere Unterstützung. Wir Grüne wollen, dass Lokale, Gasthäuser und Dorfwirtshäuser als Treffpunkt für alle, als Teil der bayerischen Wirtshaustradition erhalten bleiben. Gaststätten in Bayern stehen für Lebensqualität, Kultur und lebendige Orte.

Bereits in der Vergangenheit haben sich die FREIEN WÄHLER mit großem Engagement und Nachdruck für eine dauerhafte Beibehaltung der gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen ausgesprochen. Wir halten diese Absenkung jedoch nicht nur für unverzichtbar, sondern auch für noch nicht ausreichend. Vielmehr muss auch die Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie gesenkt werden. Hierzu hat die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion bereits mehrere parlamentarische Initiativen in den Landtag eingebracht.

Generell ist die AfD der Meinung, dass in Zeiten der galoppierenden Inflation, für die übrigens unser Staat mit der Haupttreiber ist, die Mehrwertsteuer für Nahrungsmittel dringend auf den Prüfstand gestellt werden muss. Es ist auch grundsätzlich nicht einsehbar, dass Speisen höher besteuert werden. Gastronomie und Bevölkerung stehen aktuell unter einem enormen Preisdruck. Da darf der gierige Fiskus, der ohnehin schon Rekordsteuereinnahmen verzeichnet, nicht auch noch eine Mehrwertsteuerschippe drauflegen.

Die Verbraucherpreise in der Gastronomie und im Straßenverkauf dürfen nicht durch die Decke schießen, weil sie sich sonst immer weniger Menschen leisten können. Die massiven Kostensteigerungen, insbesondere bei Energie, Personal und Nahrungsmitteln belasten alle Gastronomiebetriebe aktuell bereits überdurchschnittlich. Wegen der gestiegenen Kosten haben auch zahlreiche Brauereien ihre Abgabepreise für Bier deutlich erhöht. Die Wirte sind gezwungen, die gestiegenen Ausgaben auf die Verbraucher umzulegen. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass immer mehr Gastrobetriebe wegen der hochschnellenden Kosten unter die Räder kommen und schließen müssen. Es muss auch für Normalverdiener möglich sein, dass sie mit ihrer Familie eine Gaststätte besuchen können. Darum treten wir ganz klar für einen dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen ein. Bei Getränken in der Gastronomie muss selbstverständlich ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten. Alle Argumente, die wir als AfD bei den Speisen angeführt haben, gelten auch hier uneingeschränkt.

Die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent ist zunächst bis Ende 2023 verlängert. Damit soll die Branche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden. Ursprünglich war die Regelung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Sie diente dazu, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen. Als SPD in Bayern sehen wir die Absenkung der Umsatzsteuer als effektives Instrument an, um gastronomische Betriebe in Zeiten multipler Krisen zu unterstützen. In diesem Sinne werden wir uns auf Bundesebene weiter für eine dauerhafte Absenkung einbringen.

Wir wollen dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen. Das ist auch geboten, um eine steuerliche Benachteiligung der Gastronomie gegenüber Lieferdiensten und dem Außer-Haus-Verkauf zu vermeiden.


Einnahmen und Ausgaben

Setzen Sie sich gegen Steuer- und Abgabenerhöhungen bzw. neueinführungen von der kommunalen bis zur Europaebene ein und versuchen Sie auf der anderen Seite Kostenexplosionen konsequent an der Ursache zu bekämpfen, auch was das Thema Energie betrifft?

Gerade im Nachgang der Covid-19-Pandemie setzen wir auf Entlastungen für die Gastronomie. Eine Bettensteuer beispielsweise als neue zusätzliche Belastung wäre dagegen kontraproduktiv. Wir werden daher alles dafür tun, dass es eine solche Steuer in Bayern nicht gibt. Deswegen haben wir etwa die Pläne der Stadt München in Bezug auf eine Bettensteuer per Gesetz gestoppt. Wir wenden uns entschieden gegen eine Schwächung der Hotellerie und des Tourismus in unserem Land.

Gegen steigende Energiepreise setzen wir auf eine Senkung der Stromsteuer auf breiter Basis. Wir wollen die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh für Privathaushalte bzw. 0,05 Cent pro kWh für Unternehmen senken.

Wir Grüne wollen Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind. Deshalb wollen wir gezielte Investitionsanreize setzen und lehnen pauschale Steuersenkungen ab. Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % haben wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft gefördert. Für kleinere und mittlere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern. Ebenso wollen wir bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalbasis stärken, indem wir die Besteuerung nicht entnommener Gewinne und den Verlustrücktrag verbessern wollen. Durch die Streichung der EEG-Umlage haben wir von Bundesebene aus Unternehmen umfassend entlastet.

Wir FREIE WÄHLER möchten keine Steuererhöhungen, zusätzliche Abgaben und keine Auflagen, die Geld kosten. Aus diesem Grunde haben wir zum Beispiel auch das Kommunalabgabengesetz geändert, um die Erhebung von Übernachtungssteuern auszuschließen. Der Staat soll sich bei der Erhebung von Steuern so weit zurückziehen, wie dies im europäischen Recht möglich ist. Um unsere Bürger und Betriebe zu entlasten, brauchen wir deutlich niedrigere Steuersätze, insbesondere auch im Energiebereich.

Die AfD kritisiert bereits seit ihrer Gründung, dass das deutsche Steuerrecht ein gigantisches Bürokratiemonster ist, das mit seinen negativen Auswüchsen weltweit mit nichts zu vergleichen ist. Außerdem ist die Besteuerung viel zu hoch. Wir plädieren darum für Vereinfachungen und Senkungen in allen Bereichen. Besonders für Kleinbetriebe ist es dringend notwendig, dass der Steuerdschungel schnell und umfassend gelichtet wird. Sie haben nicht das Personal, um die teilweise abstrusen Vorgaben gesetzeskonform zu erfüllen. Darum sind wir für die Abschaffung der Steuerregulierungswut bis ins kleinste Detail und fordern die Einführungen von Pauschalen, wo immer dies möglich ist. Wenn diese Steuerpauschalierungen für landwirtschaftliche Betriebe möglich sind, dann müssen diese ebenfalls für Gastronomiebetriebe möglich sein. Wir als AfD haben immer dargelegt, dass wir für maximale Steuervereinfachung und auch Steuersenkungen eintreten. Die Pauschalierungen für kleinere und mittlere Gastronomiebetriebe unterstützen wir als AfD vollumfänglich und werden diese auch auf Bundesebene fordern.

Durch völlig überzogene, nicht begründete und teilweise rechtswidrige Aktionen wie Corona-Lockdowns und andere restriktive Maßnahmen wurden Gastronomiebetriebe an den Rand des Abgrunds gedrängt. Viele davon haben das wirtschaftlich nicht überlebt oder stehen jetzt kurz vor der Insolvenz. Die Betreiber haben dies nicht selbst zu verantworten, ein übergriffiger Staat hat sie über lange Zeit gezwungen, ihre Betriebe zu schließen oder durch Zugangsbeschränkungen die Anzahl der Gäste massiv beschränkt. Dann gab sich der Staat als großer Gönner und verteilte Steuergeld unter den betroffenen, um diese angeblich zu unterstützen. Doch wie sich jetzt herausstellt, war diese Unterstützung ein toxisches Geschenk, das jetzt mit Zwangsrückzahlung belegt wird. Die AfD fordert ganz klar: Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen.

Den gänzlichen Verzicht auf Rückzahlungsverpflichtungen unterstützt die AfD vollumfänglich und in allen Bereichen. Wir haben Hochachtung vor allen Betrieben, denen es gelungen ist, durch wirtschaftliches Geschick und vorbildlichen Arbeitseinsatz durch die Coronazeit zu kommen. Der Staat hat diesen Unternehmen in der Vergangenheit fast unüberwindbare Hürden in den Weg gelegt und muss es jetzt endlich unterlassen, dies in Form von unberechtigten Rückforderungen auch weiterhin zu tun.

Wir werden uns als AfD auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Betriebe, die die Hilfen bereits zurückgezahlt haben, das Geld, das ihnen zweifelsohne zusteht, unverzüglich wieder zurückbekommen. Es darf hier keine Ungleichbehandlungen geben. Unser Fazit lautet ganz klar: Die Soforthilfen stehen den Unternehmen zu, weil sie durch unrechtmäßige Zwangsmaßnahmen in eine wirtschaftliche Notlage gebracht worden sind. Dafür steht der Staat vollumfänglich in der Haftung.

Wir als AfD werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch fossile Energieträger zur Sicherung des Energiebedarfs der Wirtschaftsnation Deutschland eingesetzt werden können. Erneuerbare Energien sollen nur dort eingesetzt werden, wo dies auch wirtschaftlich darstellbar ist. Einheitliche und generelle Zwangsmaßnahmen zur Aufstellung von Windrädern oder Solarfeldern in ganz Deutschland lehnen wir kategorisch ab. Für uns als AfD ist es Fakt, dass ein Industrieland wie Deutschland unmöglich allein durch erneuerbare Energien versorgt werden kann. Wir brauchen Atom-, Wasser-, Gas-, Geothermie- und Kohlekraftwerke. Für Heizung und Mobilität benötigen wir Öl und die Folgeprodukte und auch Gas. Die Energieversorgung muss völlig ideologieoffen und faktenbasiert organisiert werden. Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass dieses Kredo auch umgesetzt wird und sind übrigens die einzige Partei, die dies landesweit tut. Das Heizungsgesetz der Ampel lehnen wir kategorisch ab.

Die AfD hat sowohl im Bayerischen Landtag, in allen andern Landesparlamenten und auch im Bund bereits permanent Anträge gestellt, dass die Forschung im Atombereich nicht abgebrochen werden darf, sondern intensiviert werden muss. Dies gilt auch für Wasserstoff, Vergasung von biogenen Reststoffen oder Brennstoffzellen. Die Fokussierung auf Wind und Sonne ist kontraproduktiv und wird innerhalb kürzester Zeit den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstören. Dass Deutschland sich hier auf einem fatalen Irrweg befindet, belegt unter anderem, dass sich kein anderes Land auf dieser Welt ebenfalls auf diesen falschen Pfad begibt.

Wir als SPD wollen den Turbo für bezahlbare und saubere Energie zünden. Mit uns gibt es einen schnellen und massiven Ausbau von Windkraft. Photovoltaik, Erdwärme und Energiespeichern. Wir machen das zur Chefsache, werden die Bürokratie drastisch reduzieren und den Bau massiv beschleunigen.

Neben der Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien müssen auch die Netze schnell ausgebaut und modernisiert werden. Das gilt für die Verteilnetze ebenso wie für die Übertragungsnetze. Denn der saubere Strom aus dem Norden muss auch in den Süden kommen. Zudem setzen wir uns für den Bau von großen Energiespeichern und Mega-Batteries ein.

Insgesamt sehen wir als SPD die Notwendigkeit einer Vereinfachung und einer Entlastung im Steuerbereich, die auf Bundesebene bereits in Arbeit ist.

Steuererhöhungen sind gerade in der aktuellen Lage Gift für unsere Wirtschaft. Stattdessen sind Steuersenkungen und Ausgabenbegrenzungen das Gebot der Stunde. Der Energiebereich ist ein Paradebeispiel für hohe Kosten, die neben Versäumnissen der Staatsregierung steuer- und abgabegetrieben sind.


Arbeitsmarkt

Wie stehen Sie zu einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit so wie es die EU vorsieht und setzen Sie sich für eine gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt ein und wie sehen Ihre Vorstellungen ggf. diesbezüglich aus?

Wir befürworten eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die EU-Arbeitszeitrichtlinie und damit auch die Umstellung von einer Tageshöchstarbeitszeit auf eine Wochenarbeitszeit. In den letzten Jahren, insbesondere während der Covid-19-Pandemie, haben sich insbesondere im Dienstleistungssektor die Rahmenbedingungen der Arbeitszeit komplett verändert. Für uns ist klar, dass ein reines Zurück zum status quo ante nicht praktikabel und wünschenswert ist. Dort wo es möglich ist, soll und muss sich die Gesetzgebung der veränderten Realität anpassen und Flexibilisierung ermöglichen. Wir wollen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf flexible Arbeitszeitmodelle verständigen können. Der Gesundheitsschutz, Ruhepausen und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dabei selbstverständlich gewahrt bleiben. Wir wollen statt einer starren gesetzlichen Höchstarbeitszeit pro Tag mehr Flexibilität im Rahmen der gleichbleibenden Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ermöglichen. Den Rahmen hierfür sollen vorrangig die Tarifpartner setzen.

Wir unterstützen die planmäßige Zuwanderung von Arbeitskräften, denn Bayerns Volkswirtschaft braucht Arbeits- und Fachkräfte. Dazu wollen wir neben den schon bestehenden Vertretungen des Freistaats Bayern im Ausland, die sich mit der Anwerbung von Arbeitskräften befassen, neue Büros in Albanien und bald auch in Bosnien-Herzegowina einrichten.

Regelungen zur Arbeitszeit werden auf der Bundesebene getroffen. Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Experimentierräume hinsichtlich flexibler Arbeitszeit und Tageshöchstarbeitszeit zu schaffen. Mit der Reform des Fachkräftezuwanderungsgesetzes wurden die Hürden für die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften deutlich gesenkt. Von der Reduzierung des Mindesteinkommens und dem sog. Spurwechsel profitieren auch Hotellerie und Gastronomie. Um Fachkräften aus dem Ausland den Weg in den bayerischen Arbeitsmarkt zu erleichtern, wollen wir landesweit Beratungsstellen schaffen, wo alle Fragen um die Zuwanderung schnell und unbürokratisch beantwortet werden können. Diese WelcomeCenter sollen auch Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften im Ausland unterstützen und bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen für Einreise- und Aufenthaltserlaubnis helfen.

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an den stillen Feiertagen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 FTG). Mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen erlaubt. Würde man nun das Tanzverbot in Clubs und Live-Musikspielstätten an den stillen Tagen aufheben, so würde dies dazu führen, dass den stillen Tagen künftig ein anderer Charakter als der diesen Tagen ursprünglich immanente und vom Gesetz geforderte ernste Charakter zukäme, da sich im Vergleich zu den übrigen Tagen keinerlei Einschränkungen bzw. Änderungen ergeben würden und die genannten Einrichtungen den Regelbetrieb aufrechterhalten könnten. Dies würde allerdings dem Werteverständnis, das den derzeit geltenden Regelungen zum Schutz der stillen Tage zugrunde liegt, widersprechen, weshalb wir auch eine grundsätzliche Abschaffung des Tanzverbots an den stillen Tagen ablehnen. Eine maßvolle Flexibilisierung im Hinblick auf Veranstaltungen, die am Vortag beginnen und in einen stillen Tag hineinreichen, könnten wir uns jedoch vorstellen. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass die Frage der Sperrzeitregelung vor Ort entschieden werden sollte. Nur durch entsprechende rechtliche Handlungsspielräume kann sichergestellt werden, dass überall in Bayern passende Regelungen gefunden werden können. Hier brauchen die Verwaltungen den Mut, die bestehenden Instrumente zu nutzen und so für mehr Flexibilität zu sorgen.

Wir als AfD sind ganz klar der Meinung, dass das Tanzverbot abgeschafft werden sollte. Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, dass er seine Absichten auch umsetzen kann, solange er andere damit nicht stört, belästigt oder behindert. Die stringenten Regelungen an den stillen Tagen in Bayern sind etwas aus der Zeit gefallen. In anderen Bundesländern sind die Vorschriften weit weniger strikt. Jeder Gläubige kann diese Tage nach eigenem Gutdünken feiern, beispielsweise Gottesdienste oder Prozessionen besuchen. Wer an diesen Tagen aber eine Lokalität besuchen und dort tanzen möchte, sollte das nach Meinung der AfD auch tun dürfen. Er verletzt damit ja nicht die Gefühle der Gläubigen, da er dies in abgeschlossenen Räumen macht.

Beim Bereich Sperrzeitverkürzungen setzt sich die AfD für maximale Flexibilität unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ein. Es ist nicht verständlich, warum stur an dem Dogma von festen Sperrzeiten festgehalten werden soll, dies gilt sowohl für den Außen- wie auch für den Innenbereich. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Tendenz besteht, dass vor allem jüngere Gäste später Lokale besuchen und dann auch natürlich noch zur späteren Stunde dort verweilen wollen. Diese maximale Flexibilität bei den Öffnungszeiten fordert die AfD auch für Volksfeste oder sonstige festliche Aktivitäten.

Das Arbeitszeitgesetz lässt eine hohe Flexibilität zu. Branchenprobleme wegen der täglichen Arbeitszeit können aus Sicht der SPD schon heute weitgehend durch die Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten gelöst werden. Eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit will deshalb wohl überlegt sein, erscheint aber bei einem Verzicht auf eine Erhöhung der Gesamtwochenarbeitszeit möglich. Eine Betrachtung nur der Gesamtarbeitszeit bezogen auf ein Jahr lehnen wir ab. Denn die Regelungen im Arbeitszeitgesetz sind kein Selbstzweck. Sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Arbeitszeitgesetz befindet sich noch immer auf dem Stand des Jahres 1994. Das Gesetz spiegelt folglich seit langem nicht mehr die Lebenswirklichkeit vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wider und engt die Freiräume der Unternehmen und Beschäftigten zu sehr ein. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wollen wir zukünftig nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So wird eine viel flexiblere Einteilung der Arbeitszeit unter der Woche ermöglich. Diese Änderung würde allerdings nicht bedeuten, dass den ganzen Tag ununterbrochen gearbeitet werden kann oder muss. Weiterhin gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine faktische Tageshöchstarbeitszeit vorgeben. Es soll Arbeitnehmern in allen Unternehmen ermöglicht werden, die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden, um bis zu zwei Stunden zu verkürzen. Beispielsweise, wenn am Abend noch schnell wichtige Aufgaben erledigt werden müssen aber am nächsten Tag rechtzeitig der Arbeitstag beginnen muss. Ein Ausgleich soll allerdings möglichst zeitnah erfolgen.


Stille Tage-Regelung / Sperrzeitverkürzung im Außenbereich

Wie stehen Sie zu einer maßvollen Flexibilisierung des Feiertagsgesetzes (Stille Tage-Regelung) und zu einer Sperrzeitverkürzung im Außenbereich über das Bayerische Immissionsschutzgesetz in der Sommerzeit bis 24 Uhr?

Der Schutz christlicher Feiertage ist Teil unseres kulturellen Erbes. 2013 wurde die „Stille-Tage-Regelung“ angepasst. Dieser Kompromiss ist eine vernünftige und in der Breite der Gesellschaft unterstützte Grundlage zum Schutz unserer Feiertage. Eine breite Mehrheit über Koalitionsgrenzen hinweg hat die Regelung 2021 im Landtag bestätigt. Damit verbleiben neun Ruhetage im Kalender des Freistaats Bayern. Darüber hinaus gehende Anpassungen fassen wir aktuell - auch beim Immissionsschutzgesetz - nicht ins Auge.

Das bayerische Feiertagsgesetz benachteiligt an stillen Feiertagen Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen und anderen Kulturveranstaltungen. An stillen Feiertagen sind Spaßbäder, Kinos oder Theater geöffnet, Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs hingegen dürfen von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr nicht stattfinden. Wir wollen Kulturveranstaltungen aller Art, also auch Tanzveranstaltungen, dem Sport gleichstellen. Wie der Sport sollen sie als Ausnahme gelten. Die Sperrzeiten wollen wir beibehalten. Kommunen kennen die Situation vor Ort am besten und sollen deshalb im Einzelfall weiter selbst entscheiden.

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an den stillen Feiertagen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 FTG). Mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen erlaubt. Würde man nun das Tanzverbot in Clubs und Live-Musikspielstätten an den stillen Tagen aufheben, so würde dies dazu führen, dass den stillen Tagen künftig ein anderer Charakter als der diesen Tagen ursprünglich immanente und vom Gesetz geforderte ernste Charakter zukäme, da sich im Vergleich zu den übrigen Tagen keinerlei Einschränkungen bzw. Änderungen ergeben würden und die genannten Einrichtungen den Regelbetrieb aufrechterhalten könnten. Dies würde allerdings dem Werteverständnis, das den derzeit geltenden Regelungen zum Schutz der stillen Tage zugrunde liegt, widersprechen, weshalb wir auch eine grundsätzliche Abschaffung des Tanzverbots an den stillen Tagen ablehnen. Eine maßvolle Flexibilisierung im Hinblick auf Veranstaltungen, die am Vortag beginnen und in einen stillen Tag hineinreichen, könnten wir uns jedoch vorstellen. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass die Frage der Sperrzeitregelung vor Ort entschieden werden sollte. Nur durch entsprechende rechtliche Handlungsspielräume kann sichergestellt werden, dass überall in Bayern passende Regelungen gefunden werden können. Hier brauchen die Verwaltungen den Mut, die bestehenden Instrumente zu nutzen und so für mehr Flexibilität zu sorgen

Die stillen Tage sind für nicht wenige Menschen in unserer Gesellschaft von hoher Bedeutung. Nicht zuletzt ist auch in unserer Bayerischen Verfassung ein besonderer Sonn- und Feiertagsschutz, insbesondere als Tage der Arbeitsruhe, verankert. Auf der anderen Seite steht von Teilen der Gesellschaft der ebenfalls nachvollziehbare Wunsch und das Interesse nach mehr Flexibilität.

Insofern kollidieren hier evident verschiedene Interessen. Die Politik muss aus Sicht der SPD den erforderlichen Interessenausgleich stets im Blick haben. Weitere Flexibilisierungen wollen vor diesem Hintergrund mit Bedacht überlegt sein. Mit Blick auf die Sperrzeitregelung im Außenbereich ist aus Sicht der SPD eine Vereinheitlichung bzw. eine Anpassung analog zur Biergartenverordnung denkbar.

Wir als AfD sind ganz klar der Meinung, dass das Tanzverbot abgeschafft werden sollte. Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, dass er seine Absichten auch umsetzen kann, solange er andere damit nicht stört, belästigt oder behindert. Die stringenten Regelungen an den stillen Tagen in Bayern sind etwas aus der Zeit gefallen. In anderen Bundesländern sind die Vorschriften weit weniger strikt. Jeder Gläubige kann diese Tage nach eigenem Gutdünken feiern, beispielsweise Gottesdienste oder Prozessionen besuchen. Wer an diesen Tagen aber eine Lokalität besuchen und dort tanzen möchte, sollte das nach Meinung der AfD auch tun dürfen. Er verletzt damit ja nicht die Gefühle der Gläubigen, da er dies in abgeschlossenen Räumen macht.

Beim Bereich Sperrzeitverkürzungen setzt sich die AfD für maximale Flexibilität unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ein. Es ist nicht verständlich, warum stur an dem Dogma von festen Sperrzeiten festgehalten werden soll, dies gilt sowohl für den Außen- wie auch für den Innenbereich. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Tendenz besteht, dass vor allem jüngere Gäste später Lokale besuchen und dann auch natürlich noch zur späteren Stunde dort verweilen wollen. Diese maximale Flexibilität bei den Öffnungszeiten fordert die AfD auch für Volksfeste oder sonstige festliche Aktivitäten.

Das Tanzverbot an stillen Feiertagen wollen wir abschaffen, es ist nicht mehr zeitgemäß. Gastronomen und Bürger sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Feiertage gestalten möchten. Zudem setzen wir uns für eine Sperrzeitverkürzung im Außenbereich in der Sommerzeit bis 23 Uhr ein; dies hat die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag im Sommer 2023 beantragt.


Tourismus und seine Leistungsträger nachhaltig stärken

Das Gastgewerbe ist Hauptleistungsträger der Leitökonomie Tourismus: Wie wollen Sie ganz konkret den Tourismus und seine Leistungsträger nachhaltig stärken, um die Potentiale und Chancen des Tourismus für Bayern optimal zu nutzen und weiter auszubauen?

Bayern ist Reiseland Nummer 1 in Deutschland und zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Mit den meisten Übernachtungen aller Bundesländer verfügt der Freistaat Bayern über eine starke touristische Prägung. Diese wollen wir erhalten. Auch jenseits der oben bereits beschriebenen Steuererleichterungen unterstützen wir den Tourismus in Bayern. Wir verbinden modernen, attraktiven Tourismus mit der Verantwortung für unsere Heimat. Die Bewohner von Tourismusregionen werden wir entlasten und dafür die digitale Besucherlenkung ausbauen. Wir wollen Investitionen in die Infrastruktur der Tourismusgemeinden, der Hotel- und Gastronomie, der Bergbahnen, des Natur- und Gesundheitstourismus und bestmögliche Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie, um einen hohen Servicestandard gewährleisten zu können und innovative Tourismusideen zu befördern. Mit dedizierten Sonderprogrammen wie „Tourismusland Bayern - Qualität und Gastlichkeit“ oder „Tourismusland Bayern - barrierefreie Gastlichkeit“ unterstützt die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung bereits jetzt gezielt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionsmaßnahmen. Hier wollen wir auch in Zukunft genau auf die Bedürfnisse der Betriebe schauen und unterstützen, denn wir wissen, wie wichtig der Tourismus als regional verwurzelter Wirtschaftsmotor mit seinen vielen regionalen Arbeitsplätzen für Bayern ist.

Eine verfehlte Politik in den vergangenen Jahrzehnten gefährdet die Grundlagen des bayerischen Tourismus: unsere Natur, unsere Kultur, die Tourismusakzeptanz und Gastfreundschaft. Wir setzen auf nachhaltigen und umweltfreundlichen Urlaub mit vielfältigen Sport-, Gesundheits- und Wellness- sowie Kulturangebote. Wir werden regionale Marken entwickeln und das Tourismusmarketing klarer strukturieren und modernisieren. Das geht Hand in Hand mit regionaler Landwirtschaft, lebensmittelverarbeitendem Gewerbe und Handwerk. Damit bleibt die Wertschöpfung deutlich stärker vor Ort. Leerstehenden Zweitwohnungen und Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen wollen wir Einhalt gebieten. Wir begegnen dem Fachkräftemangel, indem wir die Bedingungen in der Ausbildung verbessern und die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte weiter fördern

Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass die bayerischen Traditionen, die das Rückgrat des Tourismuslandes Bayern bilden, lebendig und zukunftsfähig sind. Generell setzen wir uns für einen Abbau der Bürokratie und die Beibehaltung und Vereinfachung von Förderprogrammen ein. Wir stehen auch zum Skitourismus, dieser gehört zu Bayern dazu. Gleichzeitig dürfen wir die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf unsere europäischen Nachbarländer nicht aus den Augen verlieren.

Als Regierungspartei würde die AfD schnell und intensiv für Flexibilisierung, Bürokratieabbau und Steuererleichterungen sorgen. Den Rest übernimmt dann die Hotel- und Gastronomiebranche völlig eigenständig. Wir verfügen in allen Bereichen über hochqualifizierte und leistungsfähige Unternehmen, selbstverständlich auch im Hotel- und Gastronomiebereich. Diese müssen nur von Gesetzen und Verordnungen entfesselt werden, dann können sie planen, gestalten und expandieren. Die Tendenz zu regionalen Produkten und Reduktion von Abfall besteht schon und wird auch massiv erweitert, weil es von den Gästen gewünscht wird und ganz einfach auch noch wirtschaftlich ist. Dennoch könnte man noch zusätzlich erwägen, hier steuerliche Erleichterungen einzuführen.

Bei der vor kurzem stattgefundenen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms haben wir als AfD durch unsere Redebeiträge und Anträge ganz klar gemacht, dass Hotel- und Gastronomiebetriebe weiter Flächen für Standorterweiterungen oder für neue Standorte brauchen. Bayern ist ein starkes Wirtschaftsland aber eben auch ein starkes Tourismusland. Die positive Entwicklung auf diesen beiden Gebieten darf nicht aus ideologischen Gründen erschwert oder verunmöglicht werden. Diese Verhinderungs- und Verbotstendenz zieht sich unübersehbar durch das gesamte Landesentwicklungsprogramm, wogegen wir weiterhin intensiv vorgehen werden.

Wie bereits angeführt, ist für die AfD der Tourismus in Bayern neben der Wirtschaft der Garant für Wachstum und Wohlstand. Brauchtum und somit auch Wirtshäuser sind mit die Markenzeichen Bayerns und auch weltweit bekannt und beliebt. Selbstverständlich muss darum die Staatsregierung auch Tourismus und Brauchtum fördern und durch Marketingkampagnen auch weltweit verbreiten. Viele Touristen wissen bereits jetzt Bayern als einzigartiges Land zu schätzen, das auf seine Traditionen und sein Brauchtum noch großen Wert legt, dies sollte aber durch umfangreiche Werbemaßnahmen noch intensiviert werden. Als AfD stehen wir für Brauchtum und Tradition. Darum unterstützen wir auch alle kulturellen Einrichtungen, die das bayerische Brauchtum pflegen. Da wir auch eine Partei sind, die unnötige Gesetze und Auflagen umgehend abschaffen will, setzen wir uns auch für maximale unternehmerische Freiheit und eine umgehende Entrümpelung aller überflüssigen Vorschriften ein. Der Erhalt von Traditionen und Bräuchen ist ein wesentlicher Bestandteil, der die Bewahrung der Kultur Bayerns garantiert. Darum steht die AfD auch für die Förderung und Entwicklung von traditionellen Vereinen. Wir sehen schon die Gefahr der Kommerzialisierung, darum brauchen wir auch wieder mehr junge Menschen, die sich wieder aktiv am traditionellen Vereinsleben beteiligen.

Die Tourismusbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bayern. Daher ist uns wichtig, dass die Branche faire und zuverlässige Rahmenbedingungen vorfindet. Dazu gehören leistungsstarke digitale Infrastrukturen, eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung und lebendige Innenstädte. In den letzten Krisenjahren galt es, die Branche auch durch gelzielte finanzielle Zuschüsse bzw. Entlastungen zu unterstützen. Gleichzeitig wollen wir auch die Tourismusbranche bei der Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle unterstützen. Daher haben wir im Zuge der letzten Haushaltsberatungen Mittel für ein Förderprogramm zur Unterstützung nachhaltiger Tourismusprojekte gefordert.

Insgesamt braucht Bayern die besten Rahmenbedingungen und ein positives Investitionsklima für die bayerische Tourismuswirtschaft. Dazu müssen die Kompetenzen für den Tourismus innerhalb der Staatsregierung gebündelt und aufgewertet werden. Außerdem brauchen wir ein Aussetzen von Belastungen und den gezielten Abbau von Bürokratie. Wir wollen zudem die Ausbildung im Tourismus stärken. Hier sehen wir unter anderem eine große Chance für die Integration von Geflüchteten. Wer in seinem Betrieb ausbildet, muss dabei so gut wie nur möglich unterstützt werden. Wir setzen uns zudem für die Stärkung von Tourismusverbänden und -vereinen vor Ort ein. Die Entstehung neuer Vereine unterstützen wir. Unser Ziel ist es außerdem, in Bayern auch künftig internationale Großveranstaltungen durchzuführen.


Bürokratieabbau

Wie wollen Sie klein- und mittelständische Betriebe wirksam vor einer bürokratischen Überbelastung schützen, wie stehen Sie zu unserer Forderung nach einer Reduzierung von Auflagen und Dokumentationspflichten und wie stehen Sie zu rein ideologisch geprägten Auflagen z.B. für Volksfeste?

Die CSU steht für eine Politik, die es gerade kleineren und Kleinstbetrieben erlaubt, zu prosperieren ohne wertvolle Ressourcen an unnötige bürokratische Prozesse zu verlieren. Bürokratie und ein Übermaß an Regulierung gängelt Menschen und Unternehmen, nimmt Luft und ist ein Motivationshemmer. Wir brauchen schnellere

Planungs- und Genehmigungsverfahren, einen Mentalitätswechsel in Behörden hin zu mehr Ermöglichung und ein echtes Belastungsmoratorium. Wir wollen ein neues Freiheitsversprechen geben und weitest möglich Spielraum für eigene Initiativen zurückgeben. Mit Bürokratie-TÜV und Paragrafenbremse haben wir bereits viel in Bayern erreicht. Wir wollen aber noch mehr: Es braucht eine regelrechte Entfesselung durch Entbürokratisierung. Unser Ziel ist ein zweijähriges Moratorium für Verwaltungsvorschriften – im Bund und in Bayern. Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, sondern weniger. Außerdem wollen wir eine umfassende „Good Governance“ für mehr freie Ermessensentscheidungen festlegen, mehr Geschwindigkeit durch digitale Verwaltungsprozesse, stärkere Spezialisierung bei Behörden und Gerichten sowie ein Bündnis für Beschleunigung mit Regierungen, Landkreisen und kreisfreien Städten.

Darüber hinaus setzt sich die CSU auf allen Ebenen gegen die Ausweitung von für den deutschen Mittelstand bedrohlichen Aufzeichnungspflichten ein. Besonders in Bezug auf Großveranstaltungen wie das Münchener Oktoberfest lehnen wir weitere Auflagen – etwa eine reine Biofleisch-Pflicht – ab, da aktuell gar nicht das Angebot existiert, um die Nachfrage decken zu können.

Wir digitalisieren die öffentliche Verwaltung und sorgen für weniger Bürokratie. Das entlastet alle Bürger*innen, Unternehmen und unsere Ämter und Behörden selbst. Wir vereinfachen und optimieren bestehende Prozesse. Wir stellen einheitliche, barrierefreie und nutzerfreundliche Portale bereit. Wir unterstützen auf Landesebene sogenannte Praxischecks für alle relevanten Politikbereiche, wie sie das BMWK bereits bei PV-Anlagen durchgeführt hat. Auf Bundesebene werden wir ein Mittelstandsentlastungspaket schnüren, um die bestehenden Regeln zu entschlacken und insbesondere KMU und Gründungen zu entlasten.

Der Bürokratieabbau ist uns ein wichtiges Anliegen. Um unsere Betriebe zukunftsfähig zu halten und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen am Leben zu halten, setzen wir uns für eine Reduzierung des Bürokratieaufwands ein. Aus unserer Sicht ist es zudem wichtig, dass bei einem Formfehler nicht gleich das Strafrecht greift. 

Die Überregulierung in allen Bereichen ist ein großer Hemmschuh für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und wird darum von der AfD bekämpft. Es ist eine deutsche Krankheit, dass die Tendenz besteht, alle Dinge bis ins kleinste Detail durch Gesetze und Verordnungen zu regeln. Dies behindert natürlich Unternehmen maximal und führt dazu, dass Ressourcen sinnlos verschwendet werden. Wenn Ermessensspielräume vorhanden sind, dann müssen diese auch von Ämtern und Behörden maximal genutzt werden. Darauf haben Wirtschaft und Bürger einen Anspruch, vor allem auch, weil sie diese Einrichtungen letztendlich auch finanzieren müssen.

Die überbordende Bürokratie ist ein Grundübel in Deutschland, das der Bevölkerung und der Wirtschaft das Leben immer schwerer macht. Wir fordern als AfD schon lange, dass grundsätzlich alle Gesetze regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit geprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Doch leider passiert aktuell das Gegenteil. Es werden keine Gesetze abgeschafft, sondern stündlich neue geschaffen, und das in wirklich allen Bereichen und dazu auch noch massenhaft. Die Kartellparteien sind nicht in der Lage und willens, hier das Ruder herumzureißen. Wir sehen die Notwendigkeit, dass einige Gesetze nur für eine gewisse Zeit gelten und dann wieder auf den Prüfstand müssen. Wenn sie nicht mehr zielführend sind, werden sie ganz einfach gestrichen. Wir unterstützen geringere Anforderungen an Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Belege, die Abschaffung des Meldescheins nach Bundesmeldegesetz, dass Aushangpflichten zu Mitteilungspflichten gemacht werden, dass die Verantwortlichkeit für Künstlersozialversicherung den Künstlern auferlegt wird und dass Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung erleichtert werden. Dafür werden wir uns auch auf Bundesebene einsetzen

Auch die Forderung nach der Reduzierung von Aufzeichnungspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützt die AfD voll. Auch hier hat sich ein geradezu manischer Kontrollzwang von Seiten des Staats und seiner Behörden entwickelt. Jeder Vorgang, auch wenn er noch so unbedeutend ist, muss schriftlich festgehalten, dreifach kopiert, gelocht und abgelegt werden. Kleine Unternehmen werden durch solche Zwangsmaßnahmen derart zeitlich blockiert, dass sie fast nicht mehr zu ihrer Kernarbeit kommen. Das ist kontraproduktiv, kostet nur Zeit und Geld und bringt nichts, darum muss dieser Missstand umgehend überwunden werden.

Für uns als AfD ist es völlig klar, dass Vereine, die als gastronomische Unternehmer auftreten, nach den gleichen Regeln und mit den gleichen Kontrollen wie professionelle Gastwirte bedacht werden müssen. Es ist nicht einsehbar, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Das würde auch zu einer Ungleichbehandlung führen und die Gastronomie einseitig belasten und die Vereine bevorzugen. Wenn der Gesetzgeber Regeln und Kontrollen einführt, darf es keine Ausnahmen geben. Wenn die Regeln und Kontrollen nicht für alle gelten, sind sie letztendlich sogar überflüssig und müssen abgeschafft werden.

Bargeld ist ein existenzielles Stück Freiheit und darum auch für die Gastronomie besonders wichtig. Darum wird die AfD sich auch massiv für die Beibehaltung stark machen. Die geplante Abschaffung des Bargelds bewerten wir als dirigistische und unrechtmäßige Zwangsmaßnahme, die zur Kontrolle und Einschränkung von Bevölkerung und Wirtschaft eingesetzt werden kann. Es wird ein gläserner Bürger geschaffen, der vollständig überwacht werden kann. Der Staat wüsste zu jeder Zeit, wo sich der Betreffende befinden würde, weil es bei jeder Kartenzahlung festgehalten wird, die Krankenkasse wüsste, wer sich nicht gesundheitskonform ernährt, raucht oder Alkohol konsumiert. Wer nicht staatskonform agiert, kann mit einem Mausklick um sein Guthaben auf der Bank gebracht werden. Das ist eine Horrorvorstellung, die aber leider nicht unrealistisch ist. Abschreckendes Beispiel ist hierfür China.

Wie bereits angeführt, preisen wir als AfD die Vorzüge der Bargeldzahlung. Es ist nicht einsehbar, warum man in Zukunft jede Wurstsemmel oder jede Maß Bier mit der Karte bezahlen muss, weil es kein Bargeld mehr gibt. Diese Dystopie werden wir massiv bekämpfen. Geradezu lachhaft ist das Scheinargument, dass man mit dem Bargeldverbot die Kriminalität einschränken könnte. Dann verwenden die Kriminellen ganz einfach andere Zahlungsmittel wie Gold, Diamanten oder Kryptowährungen. Doch solche Scheinargumente zeigen ganz deutlich, dass es den Initiatoren um ganz andere Ziele geht, als sie eigentlich vorgeben.

Die überaus strengen Rauchverbote speziell in Bayern sind für die AfD nicht nachvollziehbar. Im Ursprungsgesetzentwurf waren Raucher-Nebenräume noch erlaubt. Es gibt heute modernste Belüftungsanlagen, die solche Räume völlig rauchfrei halten könnten. Diese Räume wären auch keine Durchgangsräume für andere Gäste, es würden sich also wirklich nur Raucher darin aufhalten. Warum sind solche Räume also verboten, will man die Raucher vor sich selbst schützen? Dieses restriktive Gesetz hat so manchen Stammtisch zerstört und viele Wirte in den Ruin getrieben. Raucher-Nebenräume müssen unverzüglich wieder erlaubt werden.

Selbstverständlich wird sich die AfD weiter dafür einsetzen, dass Einraumkneipen unter 75 qm eine Raucherlizenz erhalten können. Wer Nichtraucher ist, kann Nichtraucherlokale besuchen. Wer Raucher ist, geht in ein Lokal mit Raucher-Nebenraum oder in eine Einraumkneipe, in der er rauchen darf. Kein Veganer wird gezwungen, dass er den örtlichen Schlachthof besucht und kein Nichtraucher muss in eine Raucherkneipe gehen. Nicht nachvollziehbar ist übrigens, dass Shishas, die nicht mit Tabak geraucht werden, in diversen Bars ganz legal betrieben werden dürfen.

Als AfD stehen wir für die Lockerung der Brandschutzanforderungen für gastronomische Betriebe, weil es auch hier zu unglaublichen Bürokratieauswüchsen gekommen ist. Die Kosten dafür sind so hoch, dass die Relation zum Nutzen nicht mehr passt. Diese Anforderungen müssen jetzt endlich auf den Prüfstand. Unabhängige Experten, beispielsweise aus den Feuerwehren, sollten in Sachen Brandschutz überprüfen, was denn tatsächlich notwendig ist, um die Gäste zu schützen und was ersatzlos aus dem Anforderungskatalog gestrichen werden kann.

Wir als AfD werden die Förderung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durch nichtrückzahlbare Zuschüsse unterstützen. Außerdem, dass keine sofortige Nutzungsuntersagung nach einer Feuerbeschau ausgesprochen werden darf. Wir sind auch für die Ausübung eines wirklichen Ermessens durch die zuständigen Entscheidungsträger bei den Behörden. Den Bestandsschutz für bestehende Gebäude, die vor 1980 errichtet wurden, halten wir für richtig. Wir sind gegen die nachträgliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauplans, wenn ein solcher aufgrund hohen Alters des Gebäudes nicht vorhanden ist. Außerdem fordern wir die Stärkung der Eigenverantwortung durch Installierung eines Brandschutzbeauftragten in jedem Gastronomiebetrieb, der durch die Feuerwehrschulen/Berufsgenossenschaften ausgebildet wird.

Eine gesetzliche Verpflichtung, dass ein veganes Gericht auf jeder Speisekarte von Wirtschaften stehen muss, halten wir als AfD für absolut kontraproduktiv und sinnbefreit. Es müsste jeder Gastronom die Zutaten für so ein Gericht vorhalten. Wenn dann aber kein Gast dieses Gericht bestellt, weil er eben kein Veganer ist und lieber ein Fleischgericht haben möchte, dann müssen irgendwann die verfallenen Lebensmittel weggeworfen werden. Das sind Zwang und Planwirtschaft in der schlimmsten Form. Solchen Forderungen muss gezielt entgegengetreten werden, weil sonst als nächstes jede Metzgerei gezwungen wird, dass sie mindestens eine vegane „Wurstsorte“ anbieten muss, die dann auch niemand kauft.

Wie bereits ausgeführt, lehnt die AfD solch abstruse Forderungen konsequent ab. Die Nachfrage nach solch veganen Speisen ist aktuell nicht groß. Wenn sie in einem bestimmten Lokal groß wäre, dann würde der Wirt natürlich von selbst solche Speisen anbieten. Ein Allgemeinzwang ist nicht zu rechtfertigen, vor allem, weil dadurch zu viel Lebensmittel verschwendet werden würden.

Bei der F-Gase-Verordnung, die auch die Gastronomie sehr stark betrifft, ist die AfD ganz klar der Meinung, dass das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird. Hier spiegelt sich der gleiche blinde Aktionismus wie beim Heizungsverbot wider. Es wäre für die Unternehmen geradezu ruinös, wenn man quasi von einem Tag auf den anderen F-Gase verbietet, aber noch keine bezahlbaren und umsetzbaren Alternativen hat. Dieser verantwortungslosen und bürgerfeindlichen Politik der Kartellparteien werden wir entschieden entgegentreten, entsprechende Anträge haben wir bereits gestellt. Es müssen in dieser Hinsicht großzügige Fristen eingeräumt und gangbare Alternativen angeboten werden. Bestehende Anlagen brauchen Bestandsschutz und auch die dafür benötigten Betriebsmittel.

Die Verwertungsgesellschaften haben über die letzten Jahre eine negative Eigendynamik entwickelt, weil sie zu viel Spielraum haben und die Gastronomie übermäßig belasten. Es drängt sich der Vergleich mit dem öffentlichen Rundfunk auf, der auch völlig zügellos ist und seiner eigentlichen Aufgabe, der objektiven Berichterstattung, nicht mehr nachkommt. Das Problem, dass die Vergütungen teilweise nicht mehr angemessen sind und ohne Kontrolle grenzenlos weitersteigen, sehen wir als AfD schon länger. Darum plädieren wir auch für Verträge, die zwischen Nutzern und den Gesellschaften geschlossen werden müssen und dafür sorgen, dass sich die Kosten und deren Steigerung in Grenzen halten.

Wir als AfD werden uns intensiv dafür einsetzen, dass die Nutzer in Zukunft wesentlich mehr Schutz erhalten. Beim jetzigen Zustand sind die Nutzer den Verwertungsgesellschaften mehr oder weniger völlig hilflos ausgeliefert. Das kann unmöglich so bleiben.

Der Wettbewerb ist eines der Markenzeichen der AfD, das wir in allen Bereichen auch etablieren und fördern wollen. Grundsätzlich sind wir gegen Monopole, weil diese nur zu überhöhten Preisen führen. Darum sind wir auch dafür, dass das Monopol der GEMA unterbunden wird und auch Konkurrenzunternehmen in diesem Bereich tätig werden dürfen, damit die Preise endlich sinken können. Als AfD vertreten wir die Einführung einer Beweislastumkehr, die Verwertungsgesellschaften müssen künftig transparent und fair ihre Forderungen nachweisen. Den Einsatz von Detektiven, Spionen oder Spitzelen lehnen wir als AfD in grundsätzlich allen Bereichen ab. Wir werden uns darum auch beim Gesetzgeber dafür einsetzen, dass solche Praktiken künftig unterbunden werden. Die Privatsphäre und die Freiheit aller Menschen ist ein hohes Gut, das keinesfalls eingeschränkt werden darf.

Wie vorher bereits ausgeführt, steht die AfD für Wettbewerb und stellt sich gegen Monopole. Wenn wir den Markt geöffnet haben, wird die entstehende Konkurrenz auch dafür sorgen, dass künftig auch kleinere und nicht so bekannte Künstler einen angemessenen Anteil erhalten, weil sich eben kleinere Verwertungsgesellschaften auf die Bearbeitung dieser Künstlergruppe spezialisieren werden.

Die Schwarzgastronomie wird tatsächlich zu einem permanent größeren Problem, die der regulären Gastronomie das Leben immer schwerer macht, da die Schwarzgastronomen sich oft nicht an bestehende Regeln halten und so auch billiger sein können. Wir als AfD sind gegen solche illegalen Machenschaften und werden darum auch strikt dagegen vorgehen. Um die Schwarzgastronomie zu unterbinden, müssen die zuständigen Behörden aktiviert werden. Es ist keinesfalls so, dass es sich hier um ein Kavaliersdelikt handelt, hier werden massiv Steuern hinterzogen. Auch die Finanzämter scheinen das noch nicht auf dem Radar zu haben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass vermehrt ein Augenmerk auf die Schwarzgastronomie gelegt und diese auch intensiver verfolgt und bestraft wird.

Die Zuständigkeit auf die Landkreise zu übertragen, damit es zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden kommt, hält die AfD für zielführend. Weiter halten wir es für richtig, höhere Strafen und Sanktionen für illegale Gastronomiebetriebe festzulegen, um deren Betrieb unattraktiv zu machen, auch für Informationskampagnen stehen wir. Eine verbesserte Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, wie z.B. Finanzämter, Gesundheitsämter und Polizei, könnte ebenfalls dazu beitragen, dass illegale Gastronomiebetriebe schneller entdeckt und sanktioniert werden können.

Die Praxis der Veröffentlichung von Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen in jedweder Art ist nicht hinnehmbar und wird von der AfD strikt abgelehnt. Man muss darauf hinweisen, dass es solch eine Form der indirekten Bestrafung in keinem anderen Bereich gibt und diese auch nicht gesetzeskonform sein kann. Wenn Behördenmitarbeiter Missstände feststellen, müssen diese sanktioniert und umgehend behoben werden. Ist dies von Seiten des Betriebs geschehen und alles wieder regelkonform, ist die Sache somit erledigt. Es darf keinesfalls sein, dass hier Bewertungen stattfinden, die sonst nur an Schulen üblich sind.

Jedwede Arten und Formen von Internetprangern werden von der AfD grundsätzlich abgelehnt. Der öffentliche Pranger ist eine menschenverachtende Strafform aus dem Mittelalter. Das bleibt auch so, wenn dieser Pranger heute im Internet stattfindet, weil es ganz einfach diskriminierend ist. Weiter ist dabei anzuführen, dass bei dieser Art der Zurschaustellung der Manipulation Tür und Tor geöffnet werden. Es können willkürliche und falsche Beschuldigungen aufgestellt werden, das unschuldige Opfer steht dann zu Unrecht am Pranger und kann diesen Makel unter Umständen nie wieder abstreifen.

Nach Ansicht der AfD ist die Lebensmittelüberwachung eine originäre Aufgabe der Daseinsvorsorge und sollte somit auch gebührenfrei sein. Die Bevölkerung hat natürlich einen Anspruch darauf, dass die Lebensmittel, die sie konsumiert, auch sicher sind. Dafür hat der Staat zu sorgen, dessen Mitarbeiter aber ohnehin schon aus Steuergeldern alimentiert werden. Es ist darum nicht nachvollziehbar, dass Betriebe, die ja ohnehin bereits hohe Steuern entrichten und somit die Lebensmittelkontrolle auch finanzieren, dann auch noch zusätzliche Gebühren zahlen müssen, wenn die Kontrolleure zu ihnen kommen.

Auf Bundesebene laufen die Vorbereitungen für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz. Dieses soll entlasten, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Wir sehen, dass es insbesondere in der Anwendung sehr viele Verstrickungen zwischen den Regeln gibt. Daher sehen wir den Praxis-Check als wichtiges Instrument, der nicht allein einzelne gesetzliche Regelungen in den Blick nimmt, sondern die Vielzahl und das mitunter komplexe Zusammenspiel der rechtlichen Vorgaben.

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Sicherung des Mindestlohns. Auch unter den Aspekten des Gesundheitsschutzes ist die Einhaltung und Kontrolle der Arbeitszeit wichtig. Elektronische Arbeitszeiterfassungssysteme halten den Aufwand aus unserer Sicht in angemessenem Rahmen.

Ideologische geprägte Auflagen für Volksfeste lehnen wir ab. Dokumentationspflichten und die bürokratische Belastung der Betriebe wollen wir generell reduzieren, unter anderem mit folgenden Maßnahmen: Sunset-Klausel, One-in-one-out-Regel, Abschaffung überflüssiger Regelungen, „Bürokratiekosten-TÜV“ im Gesetzgebungsverfahren, Probelauf neuer Vorschriften, kürzere Aufbewahrungsfristen, geringere Frequenz von Sozialversicherungs- und Betriebsprüfungen, forcierten direkten Datenaustausch zwischen Behörden und ein Ende redundanter Datenabfragen. Zudem ist es wichtig, EU-Normen eins-zu-eins umzusetzen und nicht selbst als Gesetzgeber noch „draufzusatteln“.


Berufsorientierung / Sachbezüge / Steuerfreie Zuschüsse

Sind Sie für eine verpflichtende Berufsorientierung an allen Schulen, setzen Sie sich für die Abschaffung der Besteuerung von Sachbezügen bei Kost und Logis sowie die Möglichkeit, steuerfreie Zuschüsse als freiwillige Option zu schaffen, ein und wenn ja, wie lautet konkret Ihre Position?

Mit dem jährlichen verpflichtenden „Tag des Handwerks“ an bayerischen Schulen haben wir bereits Akzente gesetzt und fördern das Interesse von Schülerinnen und Schülern an praktischen Berufen und stärken die Attraktivität der Berufsausbildung. Die Bayerische Staatsregierung hat 2022 erneut zusammen mit dem Bayerischen Handwerkstag, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. insgesamt zwölf Preise für besonders gelungene Berufsorientierungsveranstaltungen und -maßnahmen vergeben.

Wir unterstützen Auszubildende und Unternehmer bei der Entscheidung für eine Berufsausbildung: Darum haben wir mit der kostenlosen Meisterausbildung ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal für Bayern geschaffen und stärken die Berufsausbildung auch auf Augenhöhe der akademischen Ausbildung.

Wir Grüne setzen uns an allen Schularten ab der 7. Klasse für verpflichtende Praktika in Ausbildungsberufen ein. Wir ergänzen berufspraktische Inhalte in den Lehrplänen und informieren Schüler*innen besser über die Vorteile einer Ausbildung. Die steuerliche Freistellung der Sachwertbezüge würde die Steuersystematik in einem einzelnen Punkt außer Kraft setzen. Das wäre aus unserer Sicht weder gerecht noch sachgerecht. Es wäre zudem ungerecht denjenigen gegenüber, die während ihrer Ausbildung selbst für Unterkunft und Kost aufkommen müssen.

Als FREIE WÄHLER setzen wir uns für eine umfassende aus- und sonstige Bildung unserer Jugendlichen ein. Diese muss von dem Ziel geprägt sein, eine belastbare Hilfestellung bei der späteren Berufswahl zu geben.

Wir sind zudem für die Abschaffung der Besteuerung von Sachbezügen bei Kost und Logis, gerade im Fall von Auszubildenden. Unserer Meinung nach sollte der Staat nicht mitverdienen, wenn der Arbeitgeber kostenlos Verpflegung zur Verfügung stellt.

Die AfD fordert für den Bereich der Gastronomie eine Joboffensive, bei der die Arbeitsagenturen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen über die enormen Möglichkeiten berichten, die sich für Jugendliche hier bieten. Dies sollte offensiv auch im Ausland passieren, da wegen des demographischen Wandels nicht genügend junge Bewerber im Inland akquiriert werden können.

Der AfD ist es ein großes Anliegen, dass die Wirtschaft in Deutschland floriert, weil nur so der Wohlstand der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Ein äußerst wichtiger Teilbereich ist hierbei die Gastronomie. Wie wir bereits ausgeführt haben, brauchen wir dafür eine breit aufgestellte Joboffensive mit Weiterbildungsmöglichkeiten für alle gastronomischen Bereiche. Da der Bedarf an Ausbildungs- und Arbeitskräften im Inland nicht zu decken ist, brauchen wir dringend ausländische Mitarbeiter und dementsprechend auch gesetzliche Erleichterungen, damit diese eingestellt werden können. Dafür werden wir uns auf Bundesebene und in den Ländern sowie auf kommunaler Ebene einsetzen.

Das duale Bildungssystem ist nach Meinung der AfD eine der tragenden Säulen des deutschen Arbeitsmarkts, das Entwicklung, Leistungsorientierung und Wohlstand garantiert.

Weltweit gibt es kein vergleichbares System, das berufliche Ausbildung, Weiter- und Fortbildung sowie Studienmöglichkeiten dermaßen gut in Einklang bringt. Diesen Standortvorteil muss sich Deutschland dringend erhalten.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der großen Aufgaben der Zukunft. Nur wenn dies optimiert wird, kann sich eine moderne Gesellschaft positiv entwickeln. Die AfD setzt sich seit langem für den zügigen Ausbau der Kinderbetreuung ein. Das Problem ist, dass die Massenzuwanderung, forciert durch die Kartellparteien, immer weiter steigt und so auch die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weiter nach oben geht. Auch in dem Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird es also immer schwieriger, Kinder in Betreuungseinrichtungen unterzubringen.

Die Abschaffung der Besteuerung von Sachbezügen auf Kost und Logis fordert die AfD bereits seit langem. Als Vorbild dient hier Österreich, dort gilt für eine Unterkunft bis 30 Quadratmeter kein Sachbezugswert, in Deutschland sind es 265 Euro. Weiter fordern wir grundsätzlich Steuerfreiheit für Verpflegung, die in Österreich schon längst existiert. Für freie Verpflegung gilt im Jahr 2023 in Deutschland ein monatlicher Wert von 288 Euro. Wird freie Verpflegung nur teilweise zur Verfügung gestellt, so sind monatlich für das Frühstück 60 Euro und für Mittag- und Abendessen jeweils 114 Euro anzusetzen. Das ist ein Unding und führt auch zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Gastronomen, die bei der Mitarbeiterakquise mit ihren ausländischen Kollegen konkurrieren müssen.

Im Unterricht der Sekundarstufe soll aus Sicht der SPD in allen Schularten ein verpflichtendes Praktikum in einem Ausbildungsberuf absolviert werden. Dies soll eine Karriere in Ausbildungsberufen erfahrbar machen. Berufliche Schulen stehen für uns gleichwertig neben den allgemeinbildenden Schulen.

Schon heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten für steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Zudem sei an dieser Stelle auf die Inflationsausgleichsprämie hingewiesen. Auf Grundlage von Bundesgesetzgebung können von Oktober 2022 bis Ende 2024 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren.

Wir setzen uns für die konsequente Verankerung der Berufsorientierung an den Schulen ein. Dazu zählen Mechanismen wie die ausführliche Behandlung von Berufschancen, differenzierte Ausbildungswege und -ziele. Praktische Erlebnisse in Unternehmen vor Ort oder mit den Unternehmen in den Schulen müssen selbstverständlich werden. Neue Formate wie „Parents Days“, Unternehmenstage für Schülerinnen und Schüler oder die Einführung von Zukunfts-Coaches an den Schulen können die Berufsvielfalt aufzeigen.


Mitarbeiterwohnraum

Setzen Sie sich für Erleichterungen beim Bau von Mitarbeiterwohnraum ein, auch hinsichtlich attraktiver steuerlicher Abschreibungen, kreativen Überbauungsmöglichkeiten sowie einer Änderung der Baunutzenverordnung, um Wohnraum auch in Gewerbegebieten schaffen zu können und falls ja, wie genau?

Ja, die CSU möchte den Bau von Betriebs- und Werkswohnungen deutlich erleichtern. Dazu möchten wir etwa die Besteuerung von Mitarbeiterwohnungen verringern. Bei staatlichen Wohnungen wollen wir bis 2025 auf Mieterhöhungen verzichten. Um zügig ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen, wollen wir bisher anderweitig genutzte Flächen – etwa in der Landwirtschaft – bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum steuerlich begünstigen. Auch die Umnutzung von Gewerbeimmobilien in Wohnraum kann einen großen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes leisten. Der entscheidende Vorteil besteht in der Schaffung neuen Wohnraums in gefragten Innenstadtlagen ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme und unter Nutzung bestehender Gebäude. Daher wollen wir die Umnutzung etwa von Büros in Wohnraum erleichtern und die dafür passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Bezahlbarer Wohnraum in Eigentum und Miete ist ein Grundversprechen der Sozialen Marktwirtschaft. Wir wollen dieses Grundversprechen erneuern und Eigentum schützen. Auch Normalverdiener müssen sich Wohneigentum leisten können. Der Bund verfehlt seine Wohnungsbauziele mit Ansage und zerstört mit der Einstellung von KfW-Förderprogrammen nicht nur Vertrauen, sondern verhindert ganz konkrete Wohnraumprojekte. Unser Dreiklang für mehr bezahlbaren Wohnraum ist: Staatlichen Wohnungsbau stärken, sozialen Wohnungsbau fördern und Hilfen für den privaten Eigentumserwerb geben. Bayern ist das Gegenmodell zum Bund.

Ja, wir setzen uns für Erleichterungen beim Bau von Mitarbeiterwohnraum ein. Die Schaffung von ausreichendem und angemessenen Wohnraum wird eine der großen Herausforderungen in den nächsten Jahren sein. Hier hat der Bund bereits viele Maßnahmen versprochen, deren Umsetzung auf sich warten lässt. Als FREIE WÄHLER begrüßen wir unternehmerische Initiativen und setzen uns dafür ein, diese attraktiv zu gestalten. Hierbei müssen jedoch die Herausforderungen an ein gesundes Lebensumfeld gewahrt bleiben.

Ein Antrag der AfD zu Mitarbeiterwohnungen auch in Gewerbegebieten wurde bereits am 16. Juni 2020 (Drucksache 18/8349) gestellt. Einzig die AfD stimmte für ihren Antrag, die übrigen Fraktionen schmetterten ihn ab. Am 14. Februar 2023 stellten CSU und FW im Bauausschuss einen fast identischen Antrag mit dem Titel „Verbindung von Arbeit und Wohnen - Mitarbeiterwohnungen ermöglichen!“ (Drucksache 18/25818), dem auch zugestimmt wurde. Am 19. Juni 2023 teilte jetzt die Staatsregierung mit, dass sie sich für die Zulassung von Mitarbeiterwohnungen in Gewerbegebieten einsetzen wird. Es wurden also in dieser Sache drei Jahre vergeudet, nur weil man der AfD die demokratische Zusammenarbeit verweigert.

Der Vorgang mit den Mitarbeiterwohnungen zeigt deutlich, dass es den Kartellparteien nicht um die Bürger und um Sachfragen geht. Nur, weil sie die AfD mit allen Mitteln bekämpfen, behindern und diskreditieren wollen, haben sie den AfD-Antrag abgelehnt. Schon damals herrschte Wohnungs- und Fachkräftemangel und der Antrag sollte es Unternehmern ermöglichen, Wohnungen für ihre Mitarbeiter auf den Betriebsgeländen zu errichten und diese steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses Unterfangen sollte außerdem durch hohe Abschreibungsmöglichkeiten steuerlich unterstützt werden. Dass dies ein zielführender Vorschlag ist, war den anderen Fraktionen auch damals schon klar. Wirklich dreist ist, dass die Regierungsparteien Jahre später mit einem fast identischen Antrag daherkamen, der dann natürlich problemlos durchging. Dieses Spiel ist jedoch bereits bekannt, weil schon in der Vergangenheit Vorschläge von der AfD abgekupfert worden sind. Wirklich demokratische Parteien würden solch ein Possenspiel nicht aufführen und guten Anträgen ganz einfach zustimmen, egal von welcher Partei sie kommen. Konkret wurden hier drei Jahre vertrödelt, weil die Regierungsparteien ihr ideologisches Parteisüppchen gekocht haben.

Um nicht unnötig weitere Baugebiete ausweisen zu müssen, wollte die AfD den Bau von Mitarbeiterwohnung unter anderem in über den Firmengebäuden liegenden Stockwerken ermöglichen. Ziel war es unter anderem, in Zukunft nicht mehr nur die ausnahmsweise Wohnnutzung zu erlauben, sondern eine solche regelmäßig zu gestatten. Eine derartige Erlaubnis, kombiniert mit weiteren Flexibilisierungen, wie die Möglichkeit, Tiefgaragen unter und Wohnungen auf Supermärkten und Gewerbebauten zu ermöglichen, hätten weitere positive Chancen geboten. Die bauliche Verdichtung hätte geholfen, den Flächenneuverbrauch zu reduzieren. Die Unternehmen wären für potenzielle Mitarbeiter attraktiver geworden und es hätte eine bessere Bindung der Mitarbeiter an die Unternehmen gegeben. Ein weiterer Vorteil wäre ein geringeres Verkehrsaufkommen in der Region durch arbeitsnahen Wohnraum gewesen, der zu einer Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen und einer Entlastung des ÖPNV geführt hätte. Außerdem wäre das Resultat eine Verringerung des Arbeitswegestresses für Mitarbeiter und ein geringeres Unfallrisiko durch Wegfall des Pendelverkehrs gewesen.

Bei der Errichtung von Wohnraum für Mitarbeiter*innen wollen wir Betriebe beraten und finanziell unterstützen. Mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen werden wir Dritte bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gezielt fördern, wenn sie sich dauerhaft zu günstigen Mieten verpflichten. Die Fördermittel aus dem Bundesprogramm “Junges Wohnen” werden wir nutzen und den Anteil der Landesmittel für Azubiwohnheime deutlich erhöhen. Wir fördern Dachausbauten, Aufstockungen und Erweiterungen bestehender Gebäude und erleichtern die Genehmigung. Verschiedene Nutzungen wie Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen wollen wir wieder zusammenführen und setzen bei der Grundrissgestaltung auf mehr Flexibilität.

Wir unterstützen die Umsetzung serieller und modularer Bauweisen in der baulichen Praxis. Um normenreduziertes und experimentelles Bauen zu ermöglichen, wollen wir einen Gebäudetyp E einführen. Im Bund wollen wir im Bauplanungsrecht die Innenentwicklung und nachhaltige Stadtentwicklung stärken, sowie die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm modernisieren und an die geänderten Lebensverhältnisse in den Innenstädten anpassen.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der SPD in Bayern. Unser Ziel ist, dass alle Menschen in Bayern ein bezahlbares Zuhause finden können – denn Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxusgut. In unserem Regierungsprogramm zeigen wir anhand eines umfassenden Ansatzes auf, wie wir in Bayern unter den heutigen Bedingungen bezahlbaren und zugleich qualitätsvollen und klimaangepassten Wohnraum schaffen können. Auch die vermehrte Schaffung von Mitarbeiterwohnraum trägt hierzu bei, mehr noch: Mitarbeiterwohnungen können den Unternehmen in Bayern gleichzeitig dabei helfen, Fachkräfte anzuwerben. Den Bau von Mitarbeiterwohnungen befürworten wir deshalb sehr und wollen ihn auch finanziell fördern.

Eine neue Umbaukultur im Sinne des Baukulturberichts 2022/2023, also ein verantwortungsvoller und kreativer Umgang mit unserem Baubestand angesichts Herausforderungen wie dem Klimawandel und der Ressourcenknappheit, sowie auch die gemischte Nutzung von Quartieren sind uns ebenfalls wichtige Anliegen, die wir für die große Novelle des Baugesetzbuchs, die 2023/2024 geplant ist, einbringen werden. Für uns stehen dabei vor allem eine Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) im Vordergrund. Wir setzen uns dafür ein, dass die BauNVO so angepasst wird, dass wir eine Flexibilisierung bei Nutzungsänderung ermöglichen und die Umnutzung für Wohnzwecke erleichtern. Die Lärm- und Schallschutzvorgaben (insbesondere die TA Lärm) wollen wir so anpassen, dass sie den Ansprüchen und modernen Lebensverhältnissen in unseren Innenstädten gerecht werden.

Durch die Förderung des modularen Bauens, bei dem Gebäude aus vorgefertigten Modulen entstehen, wollen wir Bauzeiten und Kosten reduzieren. Eine engere Zusammenarbeit mit Totalunternehmern macht Planung und Bauausführung effizienter und entlastet die öffentliche Verwaltung. Zusätzlich beabsichtigen wir, den Gebäudetyp „E“ einzuführen. Dieser erlaubt fachkundigen Bauherren, mit Fokus auf Kern-Schutzziele wie Standsicherheit und Brandschutz, einfacher und flexibler zu bauen. Es wird zudem mehr Spielraum für die Verwendung alter Baustoffe geschaffen, die nicht immer gängigen Normen entsprechen. Die Anforderungen an DIN-Normen sind komplett zu überarbeiten, indem sie in ihrer Komplexität reduziert werden. Eine Möglichkeit wäre die Vorgabe von notwendigen Mindestkriterien, die zu beachten und umzusetzen sind. Ziel muss es sein, die Anzahl der DIN-Normen auf unter 50 Prozent zu reduzieren. Landesspezifische Sonderheiten, wie die Sonderregelung im Abstandsflächenrecht für Städte mit über 250.000 Einwohnern (vgl. Art 6 Abs. 5a BayBO) müssen ad acta gelegt werden.